Verfasst: 16 Okt 2007, 15:00
Suchtmittelgesetz
\"Schweigepflicht fällt, Drogenhändler begünstigt\"
[url=http://oe1.orf.at/inforadio/82267.html0qb]http://oe1.orf.at/inforadio/82267.html[/url0qb]
Vergangenen Freitag ist die Begutachtungsfrist abgelaufen, seitdem liegen zahlreiche kritische Stellungnahmen vor. Datenschützer kritisieren etwa, dass Drogenpatienten künftig eine Therapie nur gegen Verzicht auf die ärztliche Schweigepflicht bekommen sollen. Die Oberstaatsanwaltschaft befürchtet, dass kleine Suchtgiftkonsumenten künftig stärker bestraft werden, während Drogenhändler besser aussteigen sollen.
Straßenhändler begünstigt
Gegen Drogenhandel muss man strikter vorgehen und Drogenabhängige schneller einer Therapie zuführen - soweit sind sich die meisten Stellen einig. Allerdings sieht der vorliegende Gesetzesentwurf vor, dass der klassische Straßenhändler künftig weniger streng bestraft werden soll, kritisieren Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme.
Nicht einsichtig
Hat der Straßenhändler - wie es in den meisten Fällen üblich ist - nur eine geringe Menge Drogen bei sich, war er bisher mit einer Strafe von bis zu drei Jahren bedroht, künftig soll es deutlich weniger sein. Weshalb angesichts der steigenden Anzeigen im Suchtgiftbereich ausgerechnet eine Rücknahme des Strafrechts in dem Bereich vorgenommen wird, der nicht Konsumenten, sondern Suchtgifthändler betrifft, ist nicht einsichtig und abzulehnen, heißt es in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Mehr Strafen im Privatbereich
Im Gegensatz dazu sollen jene Personen strenger bestraft werden, die im Freundes- und Bekanntenkreis Suchtgifte in kleinen Mengen weitergeben oder verkaufen, während gewinnbringend handelnde Suchtgiftverkäufer begünstigt werden sollen, so ebenfalls die Oberstaatsanwaltschaft.
Therapie statt Strafe unterwandert
Darüber hinaus wird kritisiert, dass das Prinzip \"Therapie statt Strafe\" quasi unterwandert werden soll: Die ärztliche Behandlung eines Drogenkonsumenten sei vor allem auch im Hinblick auf die Vermeidung künftiger Straftaten dem Vollzug einer Freiheitsstrafe vorzuziehen.
Umso unverständlicher sei das neue Gesetz, wonach eine Kostentragung für die Therapie längstens für die Dauer von zwei Jahren vorgesehen sei. In jedem Fall wäre es dann noch schwieriger, Drogenkranke dauerhaft in eine Therapie zu bekommen, heißt es justizintern.
Kriminalpolitisch nicht verständlich
Fazit: Kriminalpolitisch ist das Konzept des neuen Gesetzesentwurfs nicht verständlich, heißt es in den Stellungnahmen. Denn es würde einerseits dazu führen, dass Straßenhändler wegen des geringeren Strafrisikos weiter oder noch aktiver verkaufen, während Drogenkonsumenten, beziehungsweise Patienten strenger bestraft würden und die Hürde für eine Therapie noch höher wäre.
Datenschutzexperten kritisieren Novelle
Therapie nur gegen Aufhebung des Ärztegeheimnisses, zentrale Registrierung aller Patienten - das sieht die Novelle zum Suchtmittelgesetz vor. Datenschutzexperten kritisieren nun nach Ablauf der Begutachtungsfrist, dass die Novelle eine weitgehende Überwachung der Patienten vorsieht.
\"Schweigepflicht fällt, Drogenhändler begünstigt\"
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Vergangenen Freitag ist die Begutachtungsfrist abgelaufen, seitdem liegen zahlreiche kritische Stellungnahmen vor. Datenschützer kritisieren etwa, dass Drogenpatienten künftig eine Therapie nur gegen Verzicht auf die ärztliche Schweigepflicht bekommen sollen. Die Oberstaatsanwaltschaft befürchtet, dass kleine Suchtgiftkonsumenten künftig stärker bestraft werden, während Drogenhändler besser aussteigen sollen.
Straßenhändler begünstigt
Gegen Drogenhandel muss man strikter vorgehen und Drogenabhängige schneller einer Therapie zuführen - soweit sind sich die meisten Stellen einig. Allerdings sieht der vorliegende Gesetzesentwurf vor, dass der klassische Straßenhändler künftig weniger streng bestraft werden soll, kritisieren Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme.
Nicht einsichtig
Hat der Straßenhändler - wie es in den meisten Fällen üblich ist - nur eine geringe Menge Drogen bei sich, war er bisher mit einer Strafe von bis zu drei Jahren bedroht, künftig soll es deutlich weniger sein. Weshalb angesichts der steigenden Anzeigen im Suchtgiftbereich ausgerechnet eine Rücknahme des Strafrechts in dem Bereich vorgenommen wird, der nicht Konsumenten, sondern Suchtgifthändler betrifft, ist nicht einsichtig und abzulehnen, heißt es in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Mehr Strafen im Privatbereich
Im Gegensatz dazu sollen jene Personen strenger bestraft werden, die im Freundes- und Bekanntenkreis Suchtgifte in kleinen Mengen weitergeben oder verkaufen, während gewinnbringend handelnde Suchtgiftverkäufer begünstigt werden sollen, so ebenfalls die Oberstaatsanwaltschaft.
Therapie statt Strafe unterwandert
Darüber hinaus wird kritisiert, dass das Prinzip \"Therapie statt Strafe\" quasi unterwandert werden soll: Die ärztliche Behandlung eines Drogenkonsumenten sei vor allem auch im Hinblick auf die Vermeidung künftiger Straftaten dem Vollzug einer Freiheitsstrafe vorzuziehen.
Umso unverständlicher sei das neue Gesetz, wonach eine Kostentragung für die Therapie längstens für die Dauer von zwei Jahren vorgesehen sei. In jedem Fall wäre es dann noch schwieriger, Drogenkranke dauerhaft in eine Therapie zu bekommen, heißt es justizintern.
Kriminalpolitisch nicht verständlich
Fazit: Kriminalpolitisch ist das Konzept des neuen Gesetzesentwurfs nicht verständlich, heißt es in den Stellungnahmen. Denn es würde einerseits dazu führen, dass Straßenhändler wegen des geringeren Strafrisikos weiter oder noch aktiver verkaufen, während Drogenkonsumenten, beziehungsweise Patienten strenger bestraft würden und die Hürde für eine Therapie noch höher wäre.
Datenschutzexperten kritisieren Novelle
Therapie nur gegen Aufhebung des Ärztegeheimnisses, zentrale Registrierung aller Patienten - das sieht die Novelle zum Suchtmittelgesetz vor. Datenschutzexperten kritisieren nun nach Ablauf der Begutachtungsfrist, dass die Novelle eine weitgehende Überwachung der Patienten vorsieht.