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Verfasst: 26 Nov 2007, 16:39
von Nukkumatti
Wellington - In Neuseeland hat eine 14 Jahre alte Angehörige der Maori bei einem Ritual zur Teufelsaustreibung fast ihr Augenlicht verloren. Das Mädchen erhole sich derzeit von mehreren Notoperationen, nachdem ihre Verwandten ihr die Augen auskratzen und so den Teufel austreiben wollten, berichtete die Zeitung \"Dominion Post\" am Montag.

Die 22 Jahre alte Cousine des Mädchens sei bei dem Exorzismus-Ritual am 12. Oktober nahe der Hauptstadt Wellington gestorben. Die Familie hatte die Teufelsaustreibung beschlossen, nachdem die Schwester der verstorbenen Cousine einen Deko-Löwen von einem Hotelgelände gestohlen hatte.

40 Familienangehörige beteiligt

An dem Ritual, bei dem das Haus knöchelhoch unter Wasser gesetzt worden sei, hätten sich rund 40 Familienangehörige beteiligt, berichtete die Zeitung. Auch die getötete Cousine sei an den Augen verletzt worden. Die Leiche des Mädchens habe blaue Flecken und Kratzer aufgewiesen. Fünf weitere Verwandte hätten sich dem Ritual ebenfalls unterziehen müssen, seien aber unverletzt geblieben. (APA)

Verfasst: 26 Nov 2007, 17:01
von Nukkumatti
Wien - Die Wiener Polizei hat einmal mehr Erklärungsbedarf: Am vergangenen Freitag war im Wiener Straflandesgericht die Mordanklage gegen einen 39-jährigen Mann fallen gelassen worden, weil der einzige Belastungszeuge unter Wahrheitspflicht angab, er habe den Täter in Wahrheit gar nicht erkannt und sei von der Polizei zu einer Falschaussage gedrängt worden. Die Anwälte fordern nun Konsequenzen.

\"Der Fall ist sehr aufklärungsbedürftig\", so der renommierte Strafverteidiger Manfred Ainedter am Montag im Gespräch mit der APA. Seinem Eindruck zufolge sei \"schlampig und in die falsche Richtung\" ermittelt worden. Dass auf Basis dessen ein Verdächtiger zu Unrecht eineinhalb Jahre in U-Haft saß, \"passt ins Bild der derzeitigen Wiener Polizei\", so Ainedter, der für \"Konsequenzen auf Führungsebene\" eintrat.

Haftentschädigung

Der Anwalt des \"falschen\" Mörders, Peter Philipp, hat bereits am Freitag angekündigt, er werde über den Weg der Amtshaftung für seinen Mandanten Haftentschädigung geltend machen. Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist man der Ansicht, dass dem 39-Jährigen eine solche wohl auch zusteht. Die Anklagebehörde kündigte außerdem an, die Vorgangsweise der ermittelnden Beamten - eine Gewaltgruppe der Kriminaldirektion (KD) 1, an deren Spitze ein mittlerweile suspendierter Chefinspektor stand, der zu freundschaftliche Bande mit dem Rotlichtmilieu unterhalten haben soll - jetzt auf ein mögliches amtsmissbräuchliches Verhalten zu überprüfen.

Die Höhe der Haftentschädigung bemisst sich hierzulande an Richtsätzen, wie sie die Judikatur für Schmerzensgeldansprüche vorsieht. Bei \"leichten Schmerzen\" würden dem Mann 100 Euro pro im Gefängnis verbrachten Tag zustehen, womit man insgesamt auf über 54.000 Euro käme. Bei zusätzlich erlittener Unbill wie gesundheitlichen Beschwerden, Einzelhaft oder versäumten Familienfesten könnte der 39-Jährige mit einer entsprechenden \"Nachbesserung\" rechnen.

Vorerst keine Konsequenzen bei der Polizei

Für die Polizeibeamten, die neben dem bereits seit Monaten suspendierten Chefinspektor in die Ermittlungen gegen den offenbar \"falschen\" Mordverdächtigen involviert waren, gibt es vorerst keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Das gab der amtsführende Wiener Landespolizeikommandant Karl Mahrer Montagmittag auf APA-Anfrage bekannt. (APA)

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ich getrau mich fast wetten, dass der typ einen migrationshintergrund hat oder ausländer ist ...

Verfasst: 01 Dez 2007, 15:03
von mauergecko
Falls sich jemand mal Gedanken gemacht hat warum die Justiz in Österreich eher rechtslastig sein könnte (auch wenn der artikel über Deutschland geht):


Von Hitler zu Adenauer

Von Dörte Hinrichs und Hans Rubinich

Vor 60 Jahren endete der Nürnberger Juristenprozess. Bald darauf gingen ehemalige NS-Juristen in der Bundesrepublik schon wieder auf die Jagd – gegen Kommunisten


Das Urteil gegen den 71-jährigen Franz Schlegelberger fällt am 4. Dezember 1947. Es lautet auf lebenslang Zuchthaus. Schlegelberger ist der ranghöchste Jurist unter den Angeklagten im großen Nürnberger Prozess gegen die NS-Justiz. Die Alliierten wollen mit dem Tribunal einen Neuanfang auch der Rechtsprechung in Deutschland nach den zwölf Jahren des »Dritten Reiches« und dem völligen Zusammenbruch aller zivilen Normen möglich machen.

Schlegelberger, geboren 1876 in Königsberg, während der NS-Diktatur Staatssekretär und 1941/42 kommissarischer Reichsminister der Justiz, gehört zu jenen, die dem Völkermord an Juden und Polen seine gesetzliche Legitimation gegeben haben. Darüber hinaus half Schlegelberger, der selber eher den Typus des preußischen Beamten und Gelehrten verkörperte und alles andere war als ein fanatischer Nationalsozialist, bei den Mordaktionen gegen Behinderte mit. So erläuterte er 1941 vor etwa hundert führenden Juristen in Berlin den Umgang mit der geheimen Euthanasieaktion T4 zur »Vernichtung unwerten Lebens«. Er wies an, dass alle eingehenden Strafanzeigen gegen die Euthanasiemorde von den Generalstaatsanwälten unbearbeitet an das Justizministerium weitergeleitet werden sollten. Dort landeten sie im Reißwolf.

Schlegelberger bekam für seine treuen Dienste vom »Führer« (der ihn persönlich wenig schätzte) eine Dotation von 100.000 Reichsmark. Zu wenig, wie er einmal meinte, denn die Generäle der Wehrmacht erhielten das Dreifache. Von dem Geld kaufte er sich ein Gut.

»Huckepack« kehren die braunen Juristen zurück

Zehn Monate hat der Prozess gegen Franz Schlegelberger und andere Vertreter der juristischen Elite gedauert. Vor dem Hauptankläger Telford Taylor saßen 16 führende Staatsanwälte und Richter sowie Juristen des Reichsjustizministeriums auf der Anklagebank. Blutrichter genauso wie Schreibtischtäter, die mitgewirkt hatten an Rassengesetzen und Euthanasieprogrammen. Ihre Namen standen nicht zuletzt stellvertretend für eine deutsche Justiz, die den Mord an etwa 100.000 geistig und körperlich Behinderten legitimiert und nachweislich 50.000 Todesurteile gegen »Volksschädlinge«, »Defätisten« und »Wehrkraftzersetzer« verhängt hatte. Die wichtigsten Repräsentanten allerdings fehlten auf der Nürnberger Anklagebank: Otto Thierack zum Beispiel, seit 1936 Präsident des Volksgerichtshofs und von 1942 bis 1945 der letzte Justizminister des Regimes – er hatte sich selbst gerichtet –, sowie sein Nachfolger an der Spitze des Volksgerichtshofs, Roland Freisler, der unmittelbar vor Kriegsende, im Februar 1945, von einer Fliegerbombe getötet worden war.

Das Nürnberger Gericht nahm sich Zeit für eine umfangreiche Beweisaufnahme – es befragte 138 Zeugen und prüfte 2093 Dokumente. Keiner der Angeklagten wurde wegen einfachen Mordes oder bestimmter Gräueltaten belangt. Vielmehr argumentierten die amerikanischen Richter, die Verbrechen der Angeklagten seien so unermesslich, dass im Vergleich dazu bloße Einzelfälle unbedeutend erschienen. Sie seien Teil eines von der Regierung organisierten Systems der Grausamkeit und Ungerechtigkeit gewesen, und sie hätten im Namen des Rechts gegen die Gesetze der Menschlichkeit verstoßen: »Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen.«

Die deutschen Juristen verteidigten sich mit dem vertrauten Argument, sie hätten nur nach geltendem Recht gehandelt. Doch selbst die NS-Gesetze enthielten oft große Ermessensspielräume. Dass viele Richter selbst für kleinste Delikte und Bagatellsachen die Todesstrafe verhängt hatten, zeigt indes den hohen Grad der Anpassungsbereitschaft auch dieser Berufsgruppe.

Typisch dafür ist der Fall Oswald Rothaug, ebenfalls Angeklagter im Nürnberger Prozess. Von 1937 bis 1943 war er Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg, das als besonders brutales Instrument der NS-Herrschaft galt. So verurteilte er zum Beispiel 1941 den Vorsitzenden der Nürnberger Kultusgemeinde, Leo Katzenberger, wegen Rassenschande zum Tode. Der über 60-jährige Katzenberger soll eine intime Beziehung mit einer jungen »Arierin« eingegangen sein. Vor Gericht hatte die Frau das Verhältnis bestritten: Katzenberger sei nicht mehr als ein väterlicher Freund gewesen. Während eines Fliegeralarms hätten sie nur gemeinsam Schutz in einem Keller gesucht. Rothaug aber blieb unerbittlich. Er brachte die Frau wegen »Meineids« für zwei Jahre ins Zuchthaus; Leo Katzenberger aber schickte er aufs Schafott. »Für mich reicht es aus«, tat Rothaug kund, »dass dieses Schwein gesagt hat, ein deutsches Mädchen hätte ihm auf dem Schoß gesessen.«

Die Amerikaner verurteilen Oswald Rothaug zu lebenslanger Haft. Das gleiche Urteil erhalten drei weitere Angeklagte. Acht Juristen bekommen Zuchthausstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren, darunter der Staatsekretär im Berliner Ministerium und vormalige Hamburger Justizsenator Curt Rothenberger (7 Jahre). Vier Angeklagte werden freigesprochen. Die differenzierten Urteile seien auch »ein Zeichen dafür, dass es sich nicht um eine sogenannte Siegerjustiz gehandelt hat«, meint Helmut Kramer, ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, der 1998 mit anderen Juristen den in Berlin ansässigen Verein Forum Justizgeschichte gegründet hat. Gemeinsam untersuchen sie die Rolle der NS-Juristen vor und nach 1945.

Nicht nur mit dem Nürnberger Prozess, auch durch den Aufbau eines neuen deutschen Justizwesens wollen die Alliierten Maßstäbe setzen. Doch der Neuanfang scheitert letztlich. In den nächsten Jahren werden alle NS-Richter und Staatsanwälte wieder eingestellt, mit Ausnahme der 1947 in Nürnberg Verurteilten. Das Ganze erfolgt in mehreren Stufen. Zunächst wird auf Drängen der Oberlandesgerichtspräsidenten im Oktober 1945 die sogenannte Huckepackregel in der britischen Zone eingeführt. Die Regel sieht vor, dass neben jedem »Unbelasteten« ein »Belasteter« in den öffentlichen Dienst zurückkehren darf. Und so geht es weiter: Bald schon wird die Regel ausgeweitet. Jetzt darf jeder »Unbelastete« gleich zwei »Belastete« mitnehmen.

Auch in den anderen westlichen Besatzungszonen lockern sich die Bestimmungen allmählich. Anfang der fünfziger Jahre können alle Nazibeamte – falls sie nicht gerade Gestapo-Agenten waren oder von den Entnazifizierungsausschüssen als schwerbelastet eingestuft sind – wieder zurück in den Dienst. Wer zu alt dafür ist, erhält Versorgungsbezüge, die allein bis 1989 bis um das Zehnfache steigen; die Entschädigungszahlungen an die Opfer werden dagegen nicht erhöht. Dazu passt der Satz der niedersächsischen Landtagsabgeordneten Maria Meyer-Sevenich (SPD), die anlässlich des Entnazifizierungsschlussgesetzes am 1. Juli 1951 erklärt: »Die Entnazifizierung ist nichts anderes als ein Mittel zur Bolschewisierung des westdeutschen Raumes.«

Aus dem Osten hingegen kommt Druck ganz anderer Art. Denn aus der sowjetischen Besatzungszone, wo zunächst alle NS-Richter und Staatsanwälte ihrer Ämter enthoben wurden, strömen viele Nazijuristen auf der Flucht vor den neuen Machthabern in den Westen. Auch sie wollen beschäftigt sein.

1951 führt eine Welle von Begnadigungen auf Druck der Regierung Konrad Adenauers dazu, dass selbst die Verurteilten des Nürnberger Juristenprozesses wieder auf freien Fuß kommen – bis auf den »Blutrichter« Oswald Rothaug, der erst 1956 aus der Haft entlassen wird. Franz Schlegelberger kommt ebenfalls 1951 frei. Für die Zeit seiner Inhaftierung von 1945 bis 1951 werden ihm 280.000 Mark Ruhegehalt nachgezahlt. Die Adenauer-Regierung plädiert – ganz im Sinne weiter Bevölkerungskreise – für einen »Schlussstrich« unter die Vergangenheit.


Der Ex-Nazirichter verurteilt den ehemaligen Widerstandskämpfer

Während immer mehr ehemalige NS-Richter und Staatsanwälte wieder in Amt und Würden gelangen, müssen sich immer weniger Naziverbrecher vor Gericht verantworten. Zur selben Zeit – der Kalte Krieg versetzt die Welt in permanenten Alarmzustand – beginnt in Westdeutschland die Jagd auf alles »Kommunistische«. Von 1951 bis 1968 leitet die bundesdeutsche Justiz 138.000 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Kommunisten und Sympathisanten ein. Es kommt zu etwa 7000 Verurteilungen.

In dieser Atmosphäre sorgt der Fall Philipp Müller für Aufsehen. 1931 in München-Neuaubing geboren, war der gelernte Schlosser 1950 in die KPD eingetreten und hatte ein Jahr später wegen »kommunistischer Umtriebe« seine Arbeit verloren. Am 11. Mai 1952 beteiligte sich der junge Mann, als Mitglied der FDJ, in Essen an einer verbotenen Demonstration gegen die geplante Wiederaufrüstung. 30.000 Menschen waren auf der Straße. Die Polizei griff ein. Zwei Kugeln eines Polizisten von der Einsatzgruppe Knobloch trafen Philipp Müller in den Rücken, eine durchbohrte sein Herz.

Die juristische Aufarbeitung des Skandals gerät zur Farce: Das Dortmunder Landgericht stuft in seinem Urteil vom 2. Oktober 1952 die Schüsse als Notwehr ein. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der KPD im Bundestag, Heinz Renner, fordert einen Untersuchungsausschuss. Doch dazu kommt es nicht. Das politische Klima verschärft sich weiter.

Unter maßgeblicher Beteiligung von Kommunisten bilden sich sogenannte Ausschüsse für Volksbefragungen. Sie wenden sich gegen die Wiederaufrüstung und sammeln Unterschriften. Im Nu entwickelt sich daraus ein Fall für den Bundesgerichtshof. Zwei Funktionäre des Hauptausschusses, Oswald Neumann und Karl Dickel, werden am 2. August 1954 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr Vergehen, stellt Helmut Kramer vom Forum Justizgeschichte fest, war es, dass sie sich als »Rädelsführer einer verfassungsfeindlichen und kriminellen Vereinigung« engagiert hatten.

Konsequenterweise geht man jetzt auch gegen die Partei selbst vor, die bei der Bundestagswahl 1953 auf gerade noch 2,2 Prozent gekommen ist. 1956 verbietet das Verfassungsgericht in Karlsruhe die KPD. Parteizentralen werden gestürmt, zahlreiche Funktionäre und Mitglieder verhaftet und zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt.

Ein beispielhafter Fall ist der Walter Timpes, Journalist und KPD-Mitglied. Er und seine acht Kollegen schreiben für die Tageszeitung Die Wahrheit / Neue Niedersächsische Volksstimme. Im Mai 1955 stehen sie vor der Großen Strafkammer des Lüneburger Landgerichts – wegen kritischer Zeitungsartikel über Konrad Adenauer und seine Pläne zur Wiederbewaffnung. Anklagevertreter ist, und hier schließt sich der Kreis zum »Dritten Reich«, der ehemalige NS-Staatsanwalt Karl-Heinz Ottersbach, der Richter heißt Konrad Lenski.

Karl-Heinz Ottersbach war 1940/41 Staatsanwalt im oberschlesischen Kattowitz und zuständig für die Sondergerichtsverfahren. Ottersbach war besonders gegen Polen brutal vorgegangen. 1941 verurteilte er eine jüdische Frau, Mutter von fünf Kindern, der vorgeworfen wurde, auf dem Schwarzmarkt ein Kaninchen eingetauscht zu haben. Das Strafmaß des Sondergerichts: acht Jahre Zwangsarbeit. Ottersbach hielt das sogar noch für zu milde und verlangte mehr. Das älteste Kind der Angeklagten, es war acht Jahre alt, schrieb schließlich ein Gnadengesuch an Ottersbach. »Wir sind schon fast am Verhungern, das Jüngste ist erst 6 Monate alt. Wir haben nichts mehr zu essen.« Ottersbach kannte keine Gnade und legte das Schriftstück zu den Akten.

Auch Richter Konrad Lenski war kein unbeschriebenes Blatt: Erst hatte er am Reichskriegsgericht sehr viele Todesurteile gefällt. Später verurteilte er als Militärrichter in Straßburg zahlreiche französische Widerstandskämpfer zum Tode.

Zehn Jahre nach Kriegsende sitzen nun Ottersbach und Lenski in Lüneburg über den kommunistischen Journalisten Walter Timpe und dessen Gefährten zu Gericht. Die politische Sonderstrafkammer des Landgerichts Lüneburg ist besonders fleißig. In den fünfziger und sechziger Jahren führt sie durchschnittlich 600 Staatsschutzverfahren pro Jahr durch. Lüneburg nimmt damit eine Spitzenposition in Niedersachsen ein. Die Anklagen lauten auf hochverräterische Unternehmungen, Geheimbündelei, landesverräterische Beziehungen, Staats- und Verfassungszersetzung oder Verunglimpfung der Staatsorgane. Letzteres wird Walter Timpe vorgeworfen.

Staatsanwalt Ottersbach, berichtet Timpe heute, sei für ihn »so ein Freisler-Verschnitt« gewesen. »Der wollte einschüchtern. Lenski war der Gutbürgerliche, aber zynisch und ein wenig hinterhältig.« Timpe und seine Kollegen werden zu einem Jahr beziehungsweise zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Unter den Verurteilten befinden sich auch Leo Heinemann und Werner Sterzenbach. Sie sind beide Juden und Kommunisten, beide waren sie im französischen und im holländischen Widerstand aktiv. Dass sie noch Jahre nach dem Ende des Krieges im befreiten Deutschland (ehemaligen) Nazijuristen in die Fänge geraten würden, haben sie gewiss nicht erwartet.

Ähnlich bizarr ist das Schicksal des Kommunisten August Baumgarte, geboren 1904 in Hannover. 1933 verurteilten die Nazis ihn zu einem Jahr Haft und verschleppten ihn in die Arbeitslager Moringen und Esterwegen. 1935 kam er für sechs Jahre ins Zuchthaus nach Waldheim. Während der Kriegsjahre 1941 bis 1945 durchlitt Baumgarte die Vernichtungslager in Sachsenhausen und Mauthausen. Nach Kriegsende übernahm er 1947 die KPD-Bezirksleitung Niedersachsen und war einer der Gründer der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Als 1956 die KPD verboten wird, verurteilt dasselbe Landgericht Lüneburg, das ein Jahr zuvor bereits Timpe zum Verhängnis geworden ist, auch August Baumgarte zu drei Jahren Gefängnis.

Es versteht sich von selbst, dass mit dieser Justiz die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht aufzuarbeiten sind. Am 6. November 1958 gründen die Justizminister der Länder die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg bei Stuttgart. Sie soll vor allem die Untaten aufdecken, die in den besetzten deutschen Gebieten geschahen. Rund 100.000 Tatverdächtige werden in den nächsten vierzig Jahren ausfindig gemacht, davon allerdings nur 6500 rechtskräftig verurteilt. Denn die Zentralstelle ist nicht befugt, Anklage zu erheben. Ihre Beweise gehen an die zuständigen Staatsanwaltschaften, die dann darüber befinden, ob es tatsächlich zur Anklage kommt.

Auch gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte wird ermittelt, angeklagt wird keiner. »Das lag an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes«, berichtet Willy Dreßen, der ehemalige Leiter der Zentralstelle, die es inzwischen nicht mehr gibt. Die Nazirichter hätten nur dann zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie gegen ihre Überzeugung gehandelt hätten. »Die sagten aber immer, sie seien damals ideologisiert gewesen. Und infolgedessen glaubten sie Recht zu sprechen, indem sie dieses oder jenes Todesurteil verkündeten. Das Gegenteil ließ sich schlecht nachweisen.«

Offensichtlich ist der Bundesgerichtshof jener Jahre an der Beschäftigung mit der NS-Zeit nicht interessiert. Der legendäre hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903 bis 1968), einer der Mitinitiatoren des Auschwitz-Prozesses von 1963 bis 1965, bezeichnete den Bundesgerichtshof als eine »Traditionskompanie des Reichsgerichts«. Und in dem 2005 erschienenen Buch des Richters Klaus-Detlev Godau-Schüttke über den BGH heißt es resümierend, die Richterschaft habe »kein Bekenntnis zu den eigenen Verbrechen in der NS-Zeit« abgelegt. »Das skandalöse Verhalten vieler Juristen sowie erzkonservativer und deutschnationaler Politiker nach 1950 hatte schließlich zur Folge, dass zahlreiche NS-Justizverbrecher am Bundesgerichtshof wieder ›Im Namen des Volkes‹ Recht sprechen konnten.«

Mit den Bestimmungen des Bundesgerichtshofs müssen auch die Ermittler der Zentralstelle in Ludwigsburg leben. So dürfen sie nur gegen Täter ermitteln, die wegen Mordes oder wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden können. Alle Totschlagsdelikte und Körperverletzungen mit Todesfolge gelten seit 1960 als verjährt.

Erst 2002 werden die verfolgten Kommunisten als Opfer anerkannt

Dafür werden in den fünfziger und sechziger Jahren eben andere verfolgt: Laut BGH-Urteil vom 20. März 1963 macht sich strafbar, wer kommunistische Auffassungen und Ziele unterstützt. Als staatsgefährdend gilt zum Beispiel jeder, der sich für die Verständigung mit der DDR einsetzt und die Oder-Neiße-Linie als endgültige östliche Grenze akzeptiert. »Die juristische Brücke zur Staatsgefährdung und damit zur Strafbarkeit«, bemerkt Helmut Kramer vom Forum Justizgeschichte, »schlugen die Gerichte mit der Begründung, das alles seien bekanntlich auch Forderungen der SED. Dasselbe galt für Flugblätter, die sich gegen die beabsichtigte atomare Aufrüstung der Bundeswehr und gegen die geplanten Notstandsgesetze wandten. Auch das seien bekannte Schlagworte kommunistischer Propaganda.«

Für Kramer ist dies ein Gesinnungsstrafrecht, das auf die Staatsschutzgesetze aus dem Jahr 1950 zurückgeht – verdächtig ähnlich dem von den Alliierten abgeschafften NS-Staatsschutzrecht von 1934. Kein Zufall, denn an der Ausarbeitung beider Gesetze hatte Josef Schafheutle maßgeblichen Anteil. Der Jurist, Jahrgang 1904, war sozusagen übergangslos vom Berliner ins Bonner Justizministerium übergewechselt. 1945 gehörte er zu den Mitbegründern der CDU.

Die Kommunisten, aber auch Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Pfarrer, die man während der Adenauer-Zeit als Staatsfeinde verurteilt hat, kämpfen bis heute für die Anerkennung des erlittenen Unrechts. Die Initiativgruppe zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges Niedersachsen setzte sich unter anderem für Walter Timpe ein. Mit Erfolg: Aufgrund einer Eingabe aus dem Jahre 2002 beschloss der Niedersächsische Landtag einstimmig, die Opfer anzuerkennen. Er entschuldigte sich im Namen des Landes Niedersachsen bei Timpe.

Ein später Neuanfang.

Die Autoren sind Wissenschaftsjournalisten und leben in Köln und in Rosbach bei Frankfurt a. M.


http://www.zeit.de/2007/49/A-Juristenprozess?page=all

Verfasst: 05 Dez 2007, 20:38
von Nukkumatti
Ehemann von Österreicherin wird ausgewiesen.
Achtjährige Beziehung ist „lediglich geringe familiäre Bindung“


Seit acht Jahren sind Frau A. und Herr A. nun ein Paar. Anfang 2004 heirateten die beiden. Herr A. arbeitet seitdem durchgehend, schwer und das 40 Stunden die Woche, außerdem ist Herr A. Stiefvater von drei Kindern aus erster Ehe von Frau A.

Familienleben versus öffentliches Interesse

Frau A. ist Österreicherin, ihr Ehemann wurde in Afrika geboren – ein so genannter Drittstaatsangehöriger.

Also stellte Herr A. vor drei Jahren und acht Monaten einen rechtmäßigen Niederlassungsantrag damals noch bei der zuständigen Fremdenpolizei. Diese tat exakt ein Jahr neun Monate und zwei Tage lang - nichts. Auf mehrmalige Anfragen des Paares hieß es: „in Bearbeitung“. Dann trat mit 1.1.2006 ein neues Niederlassungsgesetz ohne Übergangsregelungen in Kraft und der Akt wurde zur MA 35 weitergeleitet.

Nach drei Jahren, sechs Monaten und 29 Tagen Bearbeitungszeit bekam Herr A. mitgeteilt, dass „die Erteilung des Aufenthaltstitels den öffentlichen Interessen widerstreiten würde“. Außerdem wird Herrn A. mitgeteilt, dass er - illegalisiert durch das Niederlassungsgesetz - die öffentliche Ordnung gefährde. Es lägen in seinem Fall keine humanitären Gründe vor, die einen Antrag aus dem Inland rechtfertigen würden. Das BMI meint: „…..,dass ein weiters Eingehen auf Ihre persönlichen Verhältnisse, auch im Hinblick auf Art.8.MRK, entbehrlich ist “. Er müsse nun in sein Heimatland fahren und dort erneut einen Antrag auf Niederlassung stellen.

Dazu ist zu sagen, dass Herr A. mit seinem Einkommen der Familienerhalter ist, seine Frau niemals das erforderliche Einkommen von 1122 Euro netto (+Miete + 76 Euro pro Kind) aufbringen kann und Herr A. somit nie wieder nach Österreich zurückkommen könnte.


Ausweisung und drohende Abschiebung

Auch die Fremdenpolizei hält das öffentliche Interesse hoch und meint, die Auswirkungen einer Abschiebung auf die Familie wiegen weitaus nicht so schwer wie z.B. „die Wahrung eines geordneten Fremdenwesens“. Herrn A. wird „die „Anwendung von Zwangsmassnahmen“ angedroht insbesondere die Verhängung von Schubhaft und Abschiebung.

Eine achtjährige Beziehung, davon vierjähriges Eheleben inkl. Stiefelternschaft bezeichnet die Fremdenpolizei übrigens als „lediglich geringe familiäre Bindung“.


Kein Einzellfall!

Ehe ohne Grenzen muss feststellen, dass Österreich offensichtlich kein Interesse an schwer arbeitenden Leuten hat und achtjähriges Familienleben hier komplett ignoriert wird. Außerdem müssen wir wieder erkennen, dass hier die Rechte von ÖsterreicherInnen und österreichschen Kindern mit Füssen getreten werden.

„Alleine die Bearbeitungsdauer von über dreieinhalb Jahren ist unglaublich“, so Angela Magenheimer, die Sprecherin von Ehe ohne Grenzen „und leider kein Einzelfall.“ In den letzten Wochen häufen sich die Ausweisungen bei schon lange verheirateten PartnerInnen von ÖsterreicherInnen

„Wir fragen uns, wie es denn hier um den humanitären Spielraum steht, der von Seiten des BMI doch immer hochgehalten wird “.

Der Staat hat Menschen illegalisiert und gibt ihnen nun die Schuld für ihren illegalen Aufenthalt und mehr noch, er wirft ihnen „negative Beispielwirkung für andere Fremde“ vor. „Ist Herr A. durch Erwerbstätigkeit und aufrechtes Familienleben ein negatives Beispiel?“, fragt sich die Sprecherin von Ehe ohne Grenzen.

Sollte es nun zur Abschiebung kommen wird Frau A. zur Alleinerzieherin und Österreich verliert in Herrn A. einen Steuerzahler.

Verfasst: 05 Dez 2007, 21:13
von TheStranger
Da könnte man echt kotzen, wenn man sowas liest. Aber ich weiß eh was da für Leute tw. drinnensitzen, weil ein Freund von mir Zivildienst im BMI gemacht hat

Verfasst: 06 Dez 2007, 01:43
von Nukkumatti
gravierender find ichs aber, dass es leute gibt die sowas in einem nationalrat beschießen und sich dagegen wehren etwas gegen diese vorgangsweise zu unternehmen. und dann auch noch wiedergewählt werden.

Verfasst: 06 Dez 2007, 03:10
von Nukkumatti

Verfasst: 06 Dez 2007, 06:20
von TheStranger
[quotenqu]
[inqu]Original von biergerry:[/inqu]


gravierender find ichs aber, dass es leute gibt die sowas in einem nationalrat beschießen und sich dagegen wehren etwas gegen diese vorgangsweise zu unternehmen. und dann auch noch wiedergewählt werden.

[/quotenqu]

Ja das is leider noch trauriger...

Verfasst: 11 Dez 2007, 16:24
von Nukkumatti
\"Derzeit besteht ein höheres Risiko für die Menschenrechte in Österreich als in den Jahren der schwarz-blauen Koalition.\" Der Befund stammt von der \"Österreichischen Liga für Menschenrechte\", vertreten durch Asylanwalt Georg Bürstmayr, Ex-Nationalratspräsident Heinrich Neisser, Ex-Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige. Bürgerliche Liberale allesamt. Auslöser ist \"die Art, wie Asyl und Fremdenrecht im Parlament behandelt werden\" (Neisser). Die Ortung von Handys ohne richterliche Genehmigung ist \"eine Schande\" (Helige).

Schüssel und Haider - entthront als Symbole des rechten, engstirnigen, fremdenfeindlichen Österreich durch Gusenbauer und Molterer (oder Platter). Das hätten sich die 200.000 Demonstranten im Februar 2000 am Heldenplatz nicht gedacht. Die Wahrheit ist: Schwarz-Blau-Orange hat die (geistige) Vorarbeit geleistet, Rot-Schwarz vollzieht nur nach. Denn: Eine Wählermehrheit glaubt ernsthaft, dass \"strenge Fremdengesetze\" etwas bringen.

Die Gusenbauer-SPÖ und die Molterer-ÖVP sind da ganz Volksparteien. Sie hatten nicht den Mut zu einem Neubeginn. Sie führen da die große Tradition von Schüssel/Haider fort. (rau/DER STANDARD, Printausgabe, 11.12.2007)

Verfasst: 11 Dez 2007, 16:30
von Aamon
naja, sicher schlecht, aber viel grausiger find ich die neuen Üstaatgesetze...
bin nicht zufrieden mit rot/schwarz, leider...

Verfasst: 12 Dez 2007, 15:05
von Aamon
Die \"Kreuzzügler\" von Inter Mailand
Türkischer Rechtsanwalt startet Feldzug gegen Inter-Trikot: Italiener wollten \"Überlegenheit einer Religion manifestieren\"
Rom - Inter Mailand bekommt wegen seines angeblich Islam feindlichen Trikots Schwierigkeiten in der Türkei. Ein Rechtsanwalt hat bei Gericht einen Antrag gegen die Italiener eingereicht, die das Champions League-Match gegen Fenerbahce Istanbul am 27. November im Mailänder San-Siro-Stadion 3:0 gewonnen hatten. Der Anwalt verlangt, dass die UEFA Inter drei Punkte abzieht und den Türken den Sieg zuspricht.
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ärgerlich und zutiefst lächerlich diese ewig in ihrer Ehre beleidigten!
Solche Leute sind das Allerletzte!

Verfasst: 12 Dez 2007, 15:06
von Aamon
Die \"Kreuzzügler\" von Inter Mailand
Türkischer Rechtsanwalt startet Feldzug gegen Inter-Trikot: Italiener wollten \"Überlegenheit einer Religion manifestieren\"
Rom - Inter Mailand bekommt wegen seines angeblich Islam feindlichen Trikots Schwierigkeiten in der Türkei. Ein Rechtsanwalt hat bei Gericht einen Antrag gegen die Italiener eingereicht, die das Champions League-Match gegen Fenerbahce Istanbul am 27. November im Mailänder San-Siro-Stadion 3:0 gewonnen hatten. Der Anwalt verlangt, dass die UEFA Inter drei Punkte abzieht und den Türken den Sieg zuspricht.
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ärgerlich und zutiefst lächerlich diese ewig in ihrer Ehre beleidigten!
Solche Leute sind das Allerletzte!

Verfasst: 13 Dez 2007, 19:39
von Kreuznagel
was war denn mit den trikots???

Verfasst: 13 Dez 2007, 21:07
von Iguana
weisses trikot mir rotem kreuz, was den trottel an die kreuzzüge erinnert und er innerlich einen tiefen schmerz verspürte. ich glaub eher, der typ ist so dämlich, dass es weh tut...

Verfasst: 14 Dez 2007, 17:23
von Nukkumatti
Ehemann von Österreicherin in Schubhaft

Flugtickets schon bestellt!

Gestern wollte Herr N. die Sommerreifen bei seinem Auto wechseln, dabei kam es zu einer „Routinekontrolle“ durch die Polizei. Die Routinekontrolle endete für Herrn N. in Schubhaft, das Flugticket ist laut BH Korneuburg schon gebucht.

Herr N. ist Nigerianer und seit 2002 in Österreich, wo er um Asyl ansuchte. Seit 3,5 Jahren sind Herr und Frau N.(Österreicherin) ein Paar. Im August 2005 wurde geheiratet, ebenfalls im Sommer 2005 wurde ein Antrag auf Niederlassung gestellt. Dieser wurde bis zur Gesetzesänderung (1.1.2006) nicht bearbeitet, sein Niederlassungsverfahren befindet sich momentan in Berufung beim Verfassungsgerichtshof. Es liegen weder eine Ausweisung noch ein Aufenthaltsverbot gegen ihn vor.

Abschiebung jederzeit!

Herr N. wurde zur BH Korneuburg mitgenommen, wo ein Beamter Herrn N’s Gattin telefonisch informierte. Es handle sich angeblich um eine Routinekontrolle, er brauche lediglich Herrn N’s Meldezettel, seinen Reisepass und eine Kopie der Verfassungsgerichtshofbeschwerde. Als er den Reisepass in Händen hielt, meinte er nur mehr, jetzt könne er das Verkehrsbüro anrufen und das Ticket für die Abschiebung buchen. Nun sitzt Herr N. im PAZ Hernalser Gürtel, die Abschiebung kann jederzeit erfolgen.

Frohe Weihnachten?

Der amtshandelnde Beamte gab Frau N. noch mit auf den Weg, dass das ja alles nicht so schlimm sei: „Dann kann er wenigstens mit seiner Familie Weihnachten feiern und in spätestens zwei Monaten sei er ja ohnehin wieder da. Frohe Weihnachten!“

Ehe ohne Grenzen verurteilt auf das Schärfste, wie hier mit dem Ehepaar N. umgegangen wird. „Zynischer geht’s wohl nicht mehr!“, so Angela Magenheimer, die Sprecherin von Ehe ohne Grenzen, „Eine Abschiebung in ein laufendes Verfahren hinein vorzunehmen, ist unerhört. Außerdem sind unsere Erfahrungswerte gerade bei Auslandsanträgen von Nigeria aus, dass die Menschen sechs Monate und mehr warten müssen auf die Erledigung ihrer Ansuchen - auch 12 Monate Wartezeit sind keine Seltenheit. Herr N. hat seine Familie in Österreich, und das schon seit mehreren Jahren, er ist hier integriert und bezahlt hier seine Steuern.
Hier wird mutwillig eine Familie auf unbestimmte Zeit auseinandergerissen.

http://eheohnegrenzen.sosmitmensch.at/stories/1720/