Nachrichten, die es freut zu lesen
- Aamon
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wirkt wie die Braveheart Schlacht
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- Nukkumatti
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auch wenn zu befürchten ist, dass die mieten steigen werden ....
jedenfalls wurde auch zeit, dass diese erhaltungskosten der vermieter zu tragen hat!
Die Reparatur der Therme und andere Erhaltungsarbeiten im Inneren einer Mietwohnung dürfen nicht auf die MieterInnen überwälzt werden – das hat der OGH in einem brandaktuellen Urteil nun definitiv klargestellt. \"Der OGH hat die Rechtsansicht der AK bestätigt\", freuen sich die AK-Wohnrechtsexperten Franz Köppl und Walter Rosifka.
Verbandsklage
Sorgenfrei in die Zukunft!
bezahlte Einschaltungen
Die AK hatte schon vor rund drei Jahren gegen den WKÖ-Fachverband (FV) der Immobilientreuhänder eine Verbandsklage gegen insgesamt zwanzig ihrer Ansicht nach klar rechtswidrige Klauseln in Mietverträgen angestrengt, die von Mitgliedsunternehmen der FV verwendeten werden. Bei 17 Klauseln wurde von der Fachgruppe schon nach der Abmahnung durch die AK die Rechtswidrigkeit eingeräumt, bei einer weiteren nach dem erstinstanzlichen Urteil.
Gegen zwei Klauseln musste die AK aber bis vor das höchste Gericht ziehen: Konkret handelt es sich dabei um die Überwälzung der Erhaltungspflichten für die Wohnung auf den Mieter, sowie die im Vertragsformular vorgesehene Zustimmungsklausel des Mieters zur Überwälzung von Versicherungskosten, die über die Feuer-, Haftpflicht- und Leitungswasserschadenversicherung hinausgehen, als Betriebskosten.
Gültig für alle \"professionellen\" Vermieter
Das Urteil hält ganz klar fest: Bei allen Mietverträgen von professionellen Vermietern darf die Erhaltungspflicht nicht auf die Mieter überwälzt werden. \"Das gilt für alle Mietwohnungen, die zur Gänze dem Mietrechtsgesetz unterliegen, genauso wie für gemeinnützige Mietwohnungen oder Gemeindemietwohnungen\", so Köppl. Der OGH sei zum Schluss gekommen, dass durch solche Klauseln die Gewährleistungsrechte des Mieters laut Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ausgeschlossen werden.
Als \"professioneller Vermieter\" gilt - neben allen Unternehmen - laut Köppl jedenfalls auch, wer als Privatperson fünf (oder mehr) Wohnungen vermietet. \"Unserer Meinung nach ist aber auch ein Vermieter von nur einer Vorsorgewohnung unternehmerisch tätig\", so Köppl.
Kosten zurückfordern
Der Mietrechtsexperte rät Mietern, bereits bezahlte Kosten für eine Thermenreparatur oder das Ausmalen der Wohnung vom Vermieter zurückzufordern, falls notwendig auch gerichtlich. \"Theoretisch gilt das bis 30 Jahre zurück\", so Köppl weiter, praktisch werde es aber so sein, dass der Mieter jedenfalls noch in der jeweiligen Wohnung wohnen muss, damit eine Rückforderung Erfolg hat. Weitere Voraussetzungen: Die Therme muss entsprechend gewartet worden sein, und außerdem muss die Therme schon beim Einzug in der Wohnung vorhanden gewesen sein. \"Wenn der Mieter erst die Therme installiert hat, gilt das nicht\".
Bei der Klausel bezüglich des Ausmalens der Wohnung gelte nun Folgendes, so die AK-Experten: Der Mieter muss nicht neu ausmalen, wenn die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert wurde oder wenn die Wände nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt sind. \"Hat der Vermieter die Kaution für das Ausmalen verwendet, können Sie diese zurückfordern.\"
1,2 Millionen Mieterhaushalte betroffen
Das von der Arbeiterkammer nun erwirkte Urteil dürfte rund 1,2 Millionen Mieterhaushalte in Österreich betreffen, schätzen Köppl und Rosifka.
Die WKÖ-Fachgruppe der Immobilientreuhänder werde laut AK ihren Mitgliedern nun empfehlen, die betreffenden Klauseln nicht mehr zu verwenden. Köppl wies am Mittwoch aber auch darauf hin, dass etwa in Trafiken erhältliche Muster-Mietverträge nicht unbedingt von der WKÖ-Innung, sondern fallweise auch etwa von Verlagen oder privaten Rechtsgelehrten stammen. In solchen Verträgen können also durchaus noch die jetzt beanstandeten Klauseln zu finden sein.
Gesetzliche Klarstellung gefordert
Köppl und Rosifka erwarten sich nun von der Politik eine Gesetzesänderung, um die Erhaltungspflicht auch gesetzlich festzuschreiben. Denn rechtlich sei die Sache jetzt klar – \"und dadurch würden unnötige Prozesse verhindert\".
Direkte Auswirkungen auf die Mietpreise erwarten sich die AK-Experten - im Gegensatz zum Österreichischen Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI; siehe Artikel) - \"durch dieses Urteil nicht\".
Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung hat am Mittwoch auch Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (SPÖ) in einer ersten Reaktion auf das OGH-Urteil eingeräumt: \"Es wird wahrscheinlich notwendig sein, gewisse Adaptierungen des Mietrechts vorzunehmen\". Generell sei an dem Urteil erfreulich, \"dass das Konsumentenschutzgesetz erstmals im Rahmen des Mietrechts eine wesentliche Rolle spiele\", so Buchinger weiter. Justizministerin Maria Berger (SPÖ) will nun die Auswirkungen des Urteils \"genau prüfen\"; der Auftrag, das Mietrecht zu reformieren, ergebe sich jedenfalls auch aus dem Regierungsübereinkommen. Mit dem Abschluss eines diesbezüglichen Reformprozesses rechnet Berger \"eher in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode\" (siehe Artikel).
Begrüßt wurde das OGH-Urteil auch von der KPÖ. \"Damit kann die seit einigen Jahren weit verbreitete Unsitte, Wohnungen mit altersschwachen Thermen zu vermieten und die Kosten der Erneuerung den MieterInnen aufzubürden, wirksam bekämpft werden\", so der Wohnrechtsexperte der KPÖ-Wien, Josef Iraschko.
VKI-Hotline
Minister Buchinger kündigte am Mittwoch an, noch in dieser Woche eine Miet-Hotline des Konsumentenschutzministeriums mit Unterstützung von Experten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) einzurichten.
ÖH unterstützt Studierende bei Mietrechts-Klagen
Die ÖH-Bundesvertretung will außerdem Studierende, \"die von ihren VermieterInnen über den Tisch gezogen wurden\", bei Mietrechts-Klagen unterstützen. Informationen dazu gibt es auf der Website der ÖH.
jedenfalls wurde auch zeit, dass diese erhaltungskosten der vermieter zu tragen hat!
Die Reparatur der Therme und andere Erhaltungsarbeiten im Inneren einer Mietwohnung dürfen nicht auf die MieterInnen überwälzt werden – das hat der OGH in einem brandaktuellen Urteil nun definitiv klargestellt. \"Der OGH hat die Rechtsansicht der AK bestätigt\", freuen sich die AK-Wohnrechtsexperten Franz Köppl und Walter Rosifka.
Verbandsklage
Sorgenfrei in die Zukunft!
bezahlte Einschaltungen
Die AK hatte schon vor rund drei Jahren gegen den WKÖ-Fachverband (FV) der Immobilientreuhänder eine Verbandsklage gegen insgesamt zwanzig ihrer Ansicht nach klar rechtswidrige Klauseln in Mietverträgen angestrengt, die von Mitgliedsunternehmen der FV verwendeten werden. Bei 17 Klauseln wurde von der Fachgruppe schon nach der Abmahnung durch die AK die Rechtswidrigkeit eingeräumt, bei einer weiteren nach dem erstinstanzlichen Urteil.
Gegen zwei Klauseln musste die AK aber bis vor das höchste Gericht ziehen: Konkret handelt es sich dabei um die Überwälzung der Erhaltungspflichten für die Wohnung auf den Mieter, sowie die im Vertragsformular vorgesehene Zustimmungsklausel des Mieters zur Überwälzung von Versicherungskosten, die über die Feuer-, Haftpflicht- und Leitungswasserschadenversicherung hinausgehen, als Betriebskosten.
Gültig für alle \"professionellen\" Vermieter
Das Urteil hält ganz klar fest: Bei allen Mietverträgen von professionellen Vermietern darf die Erhaltungspflicht nicht auf die Mieter überwälzt werden. \"Das gilt für alle Mietwohnungen, die zur Gänze dem Mietrechtsgesetz unterliegen, genauso wie für gemeinnützige Mietwohnungen oder Gemeindemietwohnungen\", so Köppl. Der OGH sei zum Schluss gekommen, dass durch solche Klauseln die Gewährleistungsrechte des Mieters laut Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ausgeschlossen werden.
Als \"professioneller Vermieter\" gilt - neben allen Unternehmen - laut Köppl jedenfalls auch, wer als Privatperson fünf (oder mehr) Wohnungen vermietet. \"Unserer Meinung nach ist aber auch ein Vermieter von nur einer Vorsorgewohnung unternehmerisch tätig\", so Köppl.
Kosten zurückfordern
Der Mietrechtsexperte rät Mietern, bereits bezahlte Kosten für eine Thermenreparatur oder das Ausmalen der Wohnung vom Vermieter zurückzufordern, falls notwendig auch gerichtlich. \"Theoretisch gilt das bis 30 Jahre zurück\", so Köppl weiter, praktisch werde es aber so sein, dass der Mieter jedenfalls noch in der jeweiligen Wohnung wohnen muss, damit eine Rückforderung Erfolg hat. Weitere Voraussetzungen: Die Therme muss entsprechend gewartet worden sein, und außerdem muss die Therme schon beim Einzug in der Wohnung vorhanden gewesen sein. \"Wenn der Mieter erst die Therme installiert hat, gilt das nicht\".
Bei der Klausel bezüglich des Ausmalens der Wohnung gelte nun Folgendes, so die AK-Experten: Der Mieter muss nicht neu ausmalen, wenn die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert wurde oder wenn die Wände nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt sind. \"Hat der Vermieter die Kaution für das Ausmalen verwendet, können Sie diese zurückfordern.\"
1,2 Millionen Mieterhaushalte betroffen
Das von der Arbeiterkammer nun erwirkte Urteil dürfte rund 1,2 Millionen Mieterhaushalte in Österreich betreffen, schätzen Köppl und Rosifka.
Die WKÖ-Fachgruppe der Immobilientreuhänder werde laut AK ihren Mitgliedern nun empfehlen, die betreffenden Klauseln nicht mehr zu verwenden. Köppl wies am Mittwoch aber auch darauf hin, dass etwa in Trafiken erhältliche Muster-Mietverträge nicht unbedingt von der WKÖ-Innung, sondern fallweise auch etwa von Verlagen oder privaten Rechtsgelehrten stammen. In solchen Verträgen können also durchaus noch die jetzt beanstandeten Klauseln zu finden sein.
Gesetzliche Klarstellung gefordert
Köppl und Rosifka erwarten sich nun von der Politik eine Gesetzesänderung, um die Erhaltungspflicht auch gesetzlich festzuschreiben. Denn rechtlich sei die Sache jetzt klar – \"und dadurch würden unnötige Prozesse verhindert\".
Direkte Auswirkungen auf die Mietpreise erwarten sich die AK-Experten - im Gegensatz zum Österreichischen Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI; siehe Artikel) - \"durch dieses Urteil nicht\".
Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung hat am Mittwoch auch Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (SPÖ) in einer ersten Reaktion auf das OGH-Urteil eingeräumt: \"Es wird wahrscheinlich notwendig sein, gewisse Adaptierungen des Mietrechts vorzunehmen\". Generell sei an dem Urteil erfreulich, \"dass das Konsumentenschutzgesetz erstmals im Rahmen des Mietrechts eine wesentliche Rolle spiele\", so Buchinger weiter. Justizministerin Maria Berger (SPÖ) will nun die Auswirkungen des Urteils \"genau prüfen\"; der Auftrag, das Mietrecht zu reformieren, ergebe sich jedenfalls auch aus dem Regierungsübereinkommen. Mit dem Abschluss eines diesbezüglichen Reformprozesses rechnet Berger \"eher in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode\" (siehe Artikel).
Begrüßt wurde das OGH-Urteil auch von der KPÖ. \"Damit kann die seit einigen Jahren weit verbreitete Unsitte, Wohnungen mit altersschwachen Thermen zu vermieten und die Kosten der Erneuerung den MieterInnen aufzubürden, wirksam bekämpft werden\", so der Wohnrechtsexperte der KPÖ-Wien, Josef Iraschko.
VKI-Hotline
Minister Buchinger kündigte am Mittwoch an, noch in dieser Woche eine Miet-Hotline des Konsumentenschutzministeriums mit Unterstützung von Experten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) einzurichten.
ÖH unterstützt Studierende bei Mietrechts-Klagen
Die ÖH-Bundesvertretung will außerdem Studierende, \"die von ihren VermieterInnen über den Tisch gezogen wurden\", bei Mietrechts-Klagen unterstützen. Informationen dazu gibt es auf der Website der ÖH.
- mauergecko
- Beiträge: 7348
- Registriert: 29 Apr 2006, 19:42
man glaubt es kaum, endlich kommt wieder Vernunft auf:
VfGH-Urteil: Section Control muss unverzüglich abgeschaltet werden
Elektronische Geschwindigkeitsmessung rechtswidrig, weil es keine Verordnung gibt - Es darf auch nicht mehr gestraft werden
Wien - Die Section Control ist vorerst Geschichte. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) muss das elektronische Geschwindigkeitsmesssystem auf Grund einer fehlenden Verordnung unverzüglich abgeschaltet werden. Dies gilt für derzeit insgesamt vier Abschnitte auf österreichischen Autobahnen. Ab sofort dürfen über jene Lenker, die wegen Schnellfahrens registriert wurden, keine Strafen verhängt werden.
Bis zum Erlass einer Verordnung durch den Verkehrsminister müssen die Section Control-Bereiche abgeschaltet bleiben bzw. dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Die elektronische Tempokontrolle \"verstößt nur dann nicht gegen das Grundrecht des Datenschutzes, wenn die bestehenden gesetzlichen Regeln zur Errichtung solcher automatischen Messsysteme verfassungskonform angewendet werden\", so der VfGH.
Autofahrer ging ans Höchstgericht
Ein Autofahrer, der im Mai 2005 auf der Donauuferautobahn (A22) im Kaisermühlentunnel mit durchschnittlich 92 km/h - und nicht mit den vorgeschriebenen 80 km/h - unterwegs war, akzeptierte das Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) nicht und wandte sich an höhere Instanzen. Der VfGH stellte nun fest, dass \"für diese Section Control Anlage keine entsprechende Verordnung existiert. Die Ermittlung von Daten durch diese Anlage war und ist daher - solange es keine entsprechende Verordnung gibt - unzulässig.\"
VfGH-Präsident Karl Korinek betonte nach der Urteilsverkündung, dass eine Verordnung einer Strecke \"mit besonderem Gefährdungspotenzial\" bedürfe. Ob die nötigen gesetzlichen Vorkehrungen auch für die übrigen drei Abschnitte fehlen, ließ er offen: \"Ich hab nicht gesucht, aber ich kenne keine Verordnung. Es betrifft sicher alle Abschnitte.\"
Interessant wird es nun auch für die Autofahrer: Einerseits dürfen ab sofort keine Organmandate für Schnellfahrens ausgestellt werden, andererseits müssen auch jene Lenker, die schon in die Tempo-Falle getappt sind, keine Strafe bezahlen. Dies gilt allerdings nur für laufende Verfahren (etwa bei einer Beeinspruchung). Wer bereits eingezahlt hat, kann sein Geld nicht mehr zurückfordern. (APA)
VfGH-Urteil: Section Control muss unverzüglich abgeschaltet werden
Elektronische Geschwindigkeitsmessung rechtswidrig, weil es keine Verordnung gibt - Es darf auch nicht mehr gestraft werden
Wien - Die Section Control ist vorerst Geschichte. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) muss das elektronische Geschwindigkeitsmesssystem auf Grund einer fehlenden Verordnung unverzüglich abgeschaltet werden. Dies gilt für derzeit insgesamt vier Abschnitte auf österreichischen Autobahnen. Ab sofort dürfen über jene Lenker, die wegen Schnellfahrens registriert wurden, keine Strafen verhängt werden.
Bis zum Erlass einer Verordnung durch den Verkehrsminister müssen die Section Control-Bereiche abgeschaltet bleiben bzw. dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Die elektronische Tempokontrolle \"verstößt nur dann nicht gegen das Grundrecht des Datenschutzes, wenn die bestehenden gesetzlichen Regeln zur Errichtung solcher automatischen Messsysteme verfassungskonform angewendet werden\", so der VfGH.
Autofahrer ging ans Höchstgericht
Ein Autofahrer, der im Mai 2005 auf der Donauuferautobahn (A22) im Kaisermühlentunnel mit durchschnittlich 92 km/h - und nicht mit den vorgeschriebenen 80 km/h - unterwegs war, akzeptierte das Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) nicht und wandte sich an höhere Instanzen. Der VfGH stellte nun fest, dass \"für diese Section Control Anlage keine entsprechende Verordnung existiert. Die Ermittlung von Daten durch diese Anlage war und ist daher - solange es keine entsprechende Verordnung gibt - unzulässig.\"
VfGH-Präsident Karl Korinek betonte nach der Urteilsverkündung, dass eine Verordnung einer Strecke \"mit besonderem Gefährdungspotenzial\" bedürfe. Ob die nötigen gesetzlichen Vorkehrungen auch für die übrigen drei Abschnitte fehlen, ließ er offen: \"Ich hab nicht gesucht, aber ich kenne keine Verordnung. Es betrifft sicher alle Abschnitte.\"
Interessant wird es nun auch für die Autofahrer: Einerseits dürfen ab sofort keine Organmandate für Schnellfahrens ausgestellt werden, andererseits müssen auch jene Lenker, die schon in die Tempo-Falle getappt sind, keine Strafe bezahlen. Dies gilt allerdings nur für laufende Verfahren (etwa bei einer Beeinspruchung). Wer bereits eingezahlt hat, kann sein Geld nicht mehr zurückfordern. (APA)
- Nukkumatti
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- Registriert: 26 Jul 2006, 06:24
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das wirklich wichtigste an dieser entscheidung ist aber das:
Doch das Urteil wird wohl nicht auf die umfassende Tempokontrolle beschränkt bleiben. Denn auch bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung tritt das Problem auf, dass persönliche Daten von allen erfasst und gespeichert werden, um Verdächtige herausfiltern zu können. Ebenso bei polizeilicher Videoüberwachung öffentlicher Plätze. VfGH-Präsident Korinek wollte nach der Urteilsbekanntgabe keine Präjudizierung treffen, da derzeit kein Anlassfall vorliege. Doch die Tatsache, dass für die Section Control künftig eine ausführliche Begründung der potentiellen Unfallgefahr auf der Strecke notwendig ist, lässt die von Korinek angesprochenen Konturen erahnen - ziellose Kontrolle wird erschwert.
befürchte nur, dass man eben einfach das gesetz wieder an den beschluss anpassen wird.
im übrigen hab ich auch heute gelesen, dass sämtliche ebay-geschäfte seit 2005 vom FM überwacht werde. das gehört aber leider wieder in die rubrik: \"schlechte nachrichten\"
http://derstandard.at/?id=2921826
Doch das Urteil wird wohl nicht auf die umfassende Tempokontrolle beschränkt bleiben. Denn auch bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung tritt das Problem auf, dass persönliche Daten von allen erfasst und gespeichert werden, um Verdächtige herausfiltern zu können. Ebenso bei polizeilicher Videoüberwachung öffentlicher Plätze. VfGH-Präsident Korinek wollte nach der Urteilsbekanntgabe keine Präjudizierung treffen, da derzeit kein Anlassfall vorliege. Doch die Tatsache, dass für die Section Control künftig eine ausführliche Begründung der potentiellen Unfallgefahr auf der Strecke notwendig ist, lässt die von Korinek angesprochenen Konturen erahnen - ziellose Kontrolle wird erschwert.
befürchte nur, dass man eben einfach das gesetz wieder an den beschluss anpassen wird.
im übrigen hab ich auch heute gelesen, dass sämtliche ebay-geschäfte seit 2005 vom FM überwacht werde. das gehört aber leider wieder in die rubrik: \"schlechte nachrichten\"
http://derstandard.at/?id=2921826
- Aamon
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Wien prescht vor: Liegen in städtischen Parks erlaubt
Liegeverbot wird abgeschafft - Sima: \"Die Menschen sollen sich in unseren Parks wohlfühlen\"
Wien - In der Diskussion um ein Liegeverbot in den Parks der Bundesgärten geht die Stadt Wien für ihre eigenen Anlagen in die Offensive: In Kürze werde die Grünanlagenverordnung geändert und das Verbot für die Wiesen in den städtischen Parks aufgehoben, hieß es am Dienstag aus dem Büro von Umweltstadträtin Ulli Sima. Damit werde nur der Status quo legalisiert, denn das Liegeverbot sei schon lange nicht mehr exekutiert worden.
Das bedeutet für die Sonnenhungrigen, dass sie sich nun beispielsweise im Türkenschanzpark, dem Stadtpark oder im Kurpark Oberlaa gänzlich ohne schlechtes Gewissen auf dem Rasen räkeln können. Stadtgartenamtsdirektor Rainer Weisgram hatte jüngst gegenüber der APA betont, dass man bisher positive Erfahrungen mit der Freigabe der Grünflächen gemacht habe.(standard)
bravo dafür!!!!
Liegeverbot wird abgeschafft - Sima: \"Die Menschen sollen sich in unseren Parks wohlfühlen\"
Wien - In der Diskussion um ein Liegeverbot in den Parks der Bundesgärten geht die Stadt Wien für ihre eigenen Anlagen in die Offensive: In Kürze werde die Grünanlagenverordnung geändert und das Verbot für die Wiesen in den städtischen Parks aufgehoben, hieß es am Dienstag aus dem Büro von Umweltstadträtin Ulli Sima. Damit werde nur der Status quo legalisiert, denn das Liegeverbot sei schon lange nicht mehr exekutiert worden.
Das bedeutet für die Sonnenhungrigen, dass sie sich nun beispielsweise im Türkenschanzpark, dem Stadtpark oder im Kurpark Oberlaa gänzlich ohne schlechtes Gewissen auf dem Rasen räkeln können. Stadtgartenamtsdirektor Rainer Weisgram hatte jüngst gegenüber der APA betont, dass man bisher positive Erfahrungen mit der Freigabe der Grünflächen gemacht habe.(standard)
bravo dafür!!!!
- Nukkumatti
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nicht weil die nachricht an sich so gut, aber die aussagen des künstlers:
Bereits am Mittwochnachmittag hatte es in Nordhessen schwere Unwetter gegeben. Dabei ist das bisher meistfotografierte Kunstwerk der Documenta in Kassel ein gestürzt. Das etwa acht Meter hohe, turmähnliche Gebilde \"Template\" des chinesischen Künstlers Ai Weiwei brach in den Fuldaauen zusammen. Der Einsturz erfolgte \"auf erstaunlich ästhetische Weise\", berichtete Documenta-Sprecherin Catrin Seefranz. Der Künstler finde sein Kunstwerk jetzt schöner als zuvor und wolle es nicht wieder aufbauen lassen.
:totlach: :laugh: :laugh:
Bereits am Mittwochnachmittag hatte es in Nordhessen schwere Unwetter gegeben. Dabei ist das bisher meistfotografierte Kunstwerk der Documenta in Kassel ein gestürzt. Das etwa acht Meter hohe, turmähnliche Gebilde \"Template\" des chinesischen Künstlers Ai Weiwei brach in den Fuldaauen zusammen. Der Einsturz erfolgte \"auf erstaunlich ästhetische Weise\", berichtete Documenta-Sprecherin Catrin Seefranz. Der Künstler finde sein Kunstwerk jetzt schöner als zuvor und wolle es nicht wieder aufbauen lassen.
:totlach: :laugh: :laugh:
- Aamon
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- Nukkumatti
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hahaha, auch der is hammer: wieder mal ein super glattauer:
Katja Alves, eine gebürtige Portugiesin, die in Zürich lebt, hat einen witzigen Benimm-Reiseführer für Touristen in europäischen Ländern verfasst. (Titel: „Darf man das?“, Verlag Sanssouci.) Witzig vor allem, wie sie die Österreicher charakterisiert.
„Sehr direkt ist man in Österreich nicht“, hat sie richtig erkannt: „In manchen Kreisen pflegt man aber einen Umgang miteinander, der fälschlicherweise als direkt empfunden wird. Zum Beispiel, wenn mit Ausdrücken wie ,Bist’ deppert?‘ oder ,Herst, Depperter‘ um sich geworfen wird.“ „Bist’ deppert“ sei aber nicht so gemeint, tröstet sie, sondern heiße: „Das ist doch nicht dein Ernst.“ Worüber man nicht spricht: „Schneiden Sie besser keine historischen Themen an. Es sei denn, sie liegen mehr als hundert Jahre zurück.“ (Türkenbelagerung ginge also.)
Was von schlechtem Geschmack zeugt: „Zu offiziellen Anlässen Tirolerhüte zu tragen.“ Was von gutem Geschmack zeugt: „Mit der katholischen Wochenzeitung ,Die Furche‘ unter dem Arm durch die Straßen zu flanieren.“ Generell gilt: „Bohren Sie bei keinem Thema zu tief. Das mag man nicht. Lieber einen kleinen Scherz machen und das Thema wechseln.“ – Die Autorin hat ein Österreich-Bild, bist du deppert! (DER STANDARD, Printausgabe 23./24.6.2007)
Katja Alves, eine gebürtige Portugiesin, die in Zürich lebt, hat einen witzigen Benimm-Reiseführer für Touristen in europäischen Ländern verfasst. (Titel: „Darf man das?“, Verlag Sanssouci.) Witzig vor allem, wie sie die Österreicher charakterisiert.
„Sehr direkt ist man in Österreich nicht“, hat sie richtig erkannt: „In manchen Kreisen pflegt man aber einen Umgang miteinander, der fälschlicherweise als direkt empfunden wird. Zum Beispiel, wenn mit Ausdrücken wie ,Bist’ deppert?‘ oder ,Herst, Depperter‘ um sich geworfen wird.“ „Bist’ deppert“ sei aber nicht so gemeint, tröstet sie, sondern heiße: „Das ist doch nicht dein Ernst.“ Worüber man nicht spricht: „Schneiden Sie besser keine historischen Themen an. Es sei denn, sie liegen mehr als hundert Jahre zurück.“ (Türkenbelagerung ginge also.)
Was von schlechtem Geschmack zeugt: „Zu offiziellen Anlässen Tirolerhüte zu tragen.“ Was von gutem Geschmack zeugt: „Mit der katholischen Wochenzeitung ,Die Furche‘ unter dem Arm durch die Straßen zu flanieren.“ Generell gilt: „Bohren Sie bei keinem Thema zu tief. Das mag man nicht. Lieber einen kleinen Scherz machen und das Thema wechseln.“ – Die Autorin hat ein Österreich-Bild, bist du deppert! (DER STANDARD, Printausgabe 23./24.6.2007)
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- Nukkumatti
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Edinburg - Feuerwehrleute haben in einem Lagerhaus in Texas mehr als 900 Kilogramm brennendes Marihuana vorgefunden und die Droge bei den Löscharbeiten auch inhaliert. Anschließend hätten die rund 35 Helfer trotz ihrer Atemschutzmasken wohl keinen Drogentest mehr bestanden, sagte der Einsatzleiter Shawn Snider am Donnerstagabend.
Fast 3.800 Liter Wasser und 19 Liter chemische Löschflüssigkeit waren nach seinen Angaben nötig, um das Feuer unter Kontrolle zu bringen. Die Behörden prüfen nun die Herkunft der Drogen und ermitteln außerdem wegen Verdachts auf Brandstiftung. (APA/AP)
dabei fällt mir wieder dieses video ein:
http://blog.rebellen.info/2007/06/08/i- ... uch-smoke/
:k_biggrin:
Fast 3.800 Liter Wasser und 19 Liter chemische Löschflüssigkeit waren nach seinen Angaben nötig, um das Feuer unter Kontrolle zu bringen. Die Behörden prüfen nun die Herkunft der Drogen und ermitteln außerdem wegen Verdachts auf Brandstiftung. (APA/AP)
dabei fällt mir wieder dieses video ein:
http://blog.rebellen.info/2007/06/08/i- ... uch-smoke/
:k_biggrin:
- Nukkumatti
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man würde sich mehr journalisten wie diese frau wünschen!!
mit ein bisschen courage nicht jeden müll von den presseagenturen zu übernehmen. die seichte unterhaltung die sich bei medien breit gemacht hat, sollte ein ende nehmen. solche geschichten können meinetwegen in talkshows abgehandelt werden, wo sie noveaumäßig auch anzusiedeln sind. nachrichten und zeitungen sollten bitte endlich wieder nachrichten bringen. es passiert ja auch genug auf der welt was wirklich interessnt wäre zu erfahren!
- mauergecko
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- Nukkumatti
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ich habe mich ja schon oft über den gegenwärtigen journalismus beklagt. das niveau ist einfach dermaßen im keller, es ist unpackbar.
auch sich selbst zum qualitätsjournalismus bezeichnende zeitungen drucken so viel letztklassigen, schlecht recherchierten und in fehlerhaftem deutsch geschriebenen müll ab, dass ich mich ernsthaft frage, ob denn eine (deutsch-)matura überhaupt noch vorraussetzung für ein studium ist.
und dann noch permanent dieser seichte inhalt mit dem man konfrontiert wird.
journalismus ist halt auch nicht mehr das, was es ein mal war ...
auch sich selbst zum qualitätsjournalismus bezeichnende zeitungen drucken so viel letztklassigen, schlecht recherchierten und in fehlerhaftem deutsch geschriebenen müll ab, dass ich mich ernsthaft frage, ob denn eine (deutsch-)matura überhaupt noch vorraussetzung für ein studium ist.
und dann noch permanent dieser seichte inhalt mit dem man konfrontiert wird.
journalismus ist halt auch nicht mehr das, was es ein mal war ...