das ist sicherlich richtig. wie überall sollte aber auch hier die unschuldsvermutung gelten. bm ist nicht automatisch nsbm! das kommt sonst schon nahe an sippenhaftung oder pauschalverurteilung ran.
die burschen von selbstentleibung kenn ich z.b. persönlich. sind weder links noch rechts.
edit: und jeder mensch mit ein wenig hirn wird ja wohl selbst feststellen können, dass es bei SELBSTentleibung (die nehm ich als Beispiel, weil sie oft angekreidet werden) nicht um FREMDentleibung geht...
!Vienna in war! - 30.01.2009 - Weberknecht Wien
- Erik Blutaxt
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