Verfasst: 31 Jan 2010, 19:01
Dann hätte ich Dich ja mittels Kaution wieder freibekommen oder?Gagnrad hat geschrieben:puh, bin ich froh, dass ich dann doch drauf gschissen hab weil zu kalt....
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Dann hätte ich Dich ja mittels Kaution wieder freibekommen oder?Gagnrad hat geschrieben:puh, bin ich froh, dass ich dann doch drauf gschissen hab weil zu kalt....
naja bei dir finsteren dunkeln bösewicht ist gleich was gedreht! HeheGagnrad hat geschrieben:dazu hättens mich erstmal verhaften müssen und eine anzeige formulieren oder so
ORF-News hat geschrieben: Weißrussland erklärt Rammstein zum Staatsfeind
Die deutsche Brachialrock-Band Rammstein ist von den obersten Moralhütern in der autoritär regierten Ex-Sowjetrepublik Weißrussland zum Staatsfeind erklärt worden.
Die Musiker würden "die weißrussische Staatsordnung zerstören". Das teilte heute der von Präsident Alexander Lukaschenko unterstützte Gesellschaftliche Rat für Sittlichkeit mit Blick auf ein am 7. März in Minsk geplantes Konzert mit.
Die Rammstein-Lieder seien Propaganda für "Gewalt, Masochismus, Homosexualität und andere Abartigkeiten", die sich gegen weißrussische Werte richteten. "Eine Erlaubnis für ein Rammstein-Konzert ist ein Fehler, der uns viel kosten kann", hieß es.
Besonders da vorletzte Punkt is a Schweinerei...Die Ausbildung für terroristische Zwecke soll als neuer Paragraf 278e ins Strafgesetzbuch kommen. Für Ausbildner ("in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Feuer- oder sonstigen Waffen") sind ein bis zehn Jahre Haft vorgesehen, "wenn er weiß, dass die vermittelten Fähigkeiten für diesen Zweck (Terrorismus, Anm.) eingesetzt werden sollen". Wer sich in diesem Methoden "mit dem Vorsatz unterweisen lässt, eine terroristische Straftat (...) zu begehen", dem drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (Par. 278f StGB) macht sich schuldig, wer "ein Medienwerk" anbietet, "das nach seinem Inhalt geeignet ist, als Anleitung zu einer terroristischen Straftat (...) zu dienen". Hier drohen bis zu zwei Jahre Haft. Wer sich derartige Informationen in der Absicht beschafft, eine terroristische Straftat zu begehen, dem drohen ebenfalls zwei Jahre Haft.
Die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten (Par. 282a StGB) wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Ebenso ist zu bestrafen, wer "eine terroristische Straftat (...) in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer Straftat aufzureizen".
Der Tatbestand der Verhetzung (Par. 283 StGB) wird in dem Entwurf neu definiert. Derzeit ist nur die Hetze gegen Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie Ethnien (also Rassismus) und Staaten unter Strafe gestellt. Künftig wird auch die Hetze aufgrund des Geschlechts, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung bestraft. Außerdem ist nicht mehr nur die pauschale Hetze gegen Gruppen strafbar, sondern auch der Aufruf zur Gewalt gegen Einzelpersonen. Der Strafrahmen bleibt unverändert bei bis zu zwei Jahren.