The Sweet - Österreicher bekam eine 36000 Euro-Klage
- Aamon
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The Sweet - Österreicher bekam eine 36000 Euro-Klage
weil er eine The Sweet-CD auf ebay um 1 Euro übrigens verkauft hat. In der erstzen Instanz ist der Österreicher frei gesprochen worden, doch der Sweet-Sänger hat Einspruch eingelegt.
Leider ist der Grund des ersten Freispruchs meiner Meinung nicht ausreichend. Das ging nur, weil der andere Sweet-Musiker irgendwie die Rechte auf diese CD, die von einer österreichischen Firma hergestellt wurde, gehabt hat.
Das darf ja generell nicht durchgehen!
Ein so ein Sautrottel... Er scheint das aber mit System zu machen, dieser Knabe...
ist kein Einzelfall...
Alleine der Anwalt hat gleich mal an die 2000 Euro für sein Schreiben kassiert. Da sieht man, wie diese Arschlöcher Kohle scheffeln. Völlig unmoralisch, was Anwälte so nehmen, aber noch unmoralischer, was der Sweet-Sänger mit seinen Fans macht...
Das ist kein Gag... 36 000 Euro.... Ich meine, was denkt man sich dabei, wie arschlochmäßig muss man drauf sein, sowas ernsthaft zu fordern. Kommen sich die nicht scheiße vor?
Nachgucken kann man das Ding in der orfthek in der Konkret-Sendung. Sollte heute abend oder morgen anzuschauen sein die neue Sendung.
Leider ist der Grund des ersten Freispruchs meiner Meinung nicht ausreichend. Das ging nur, weil der andere Sweet-Musiker irgendwie die Rechte auf diese CD, die von einer österreichischen Firma hergestellt wurde, gehabt hat.
Das darf ja generell nicht durchgehen!
Ein so ein Sautrottel... Er scheint das aber mit System zu machen, dieser Knabe...
ist kein Einzelfall...
Alleine der Anwalt hat gleich mal an die 2000 Euro für sein Schreiben kassiert. Da sieht man, wie diese Arschlöcher Kohle scheffeln. Völlig unmoralisch, was Anwälte so nehmen, aber noch unmoralischer, was der Sweet-Sänger mit seinen Fans macht...
Das ist kein Gag... 36 000 Euro.... Ich meine, was denkt man sich dabei, wie arschlochmäßig muss man drauf sein, sowas ernsthaft zu fordern. Kommen sich die nicht scheiße vor?
Nachgucken kann man das Ding in der orfthek in der Konkret-Sendung. Sollte heute abend oder morgen anzuschauen sein die neue Sendung.
- Eiserner Knut
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Der Kläger der Unterlassungsklage war Andrew Scott
Brian Collony hatte Lizenzrechte vergeben, die zur Produktion dieser CD geführt hat, deshalb ist der Verkäufer in erster Instanz freigesprochen worden. Die Sauerei ist ja diese unverhältnissmäßige Summe so wie die Tatsache, dass wenns schon Lizenzsklagen gibt, die an die Plattenfirma zu entrichten sind. Aber es hat System, dass das scheinbar sehr oft an die Konsumenten direkt herangetragen wird...
gehe auf http://tvthek.orf.at/ und unter Sendungen rechts auf Konkret. Dort ists der erste Beitrag
Brian Collony hatte Lizenzrechte vergeben, die zur Produktion dieser CD geführt hat, deshalb ist der Verkäufer in erster Instanz freigesprochen worden. Die Sauerei ist ja diese unverhältnissmäßige Summe so wie die Tatsache, dass wenns schon Lizenzsklagen gibt, die an die Plattenfirma zu entrichten sind. Aber es hat System, dass das scheinbar sehr oft an die Konsumenten direkt herangetragen wird...
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- Ger-Hard
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Werde mir das heute Abend anschauen, in der Arbeit geht`s jetzt nicht.Aamon hat geschrieben:Der Kläger der Unterlassungsklage war Andrew Scott
Brian Collony hatte Lizenzrechte vergeben, die zur Produktion dieser CD geführt hat, deshalb ist der Verkäufer in erster Instanz freigesprochen worden. Die Sauerei ist ja diese unverhältnissmäßige Summe so wie die Tatsache, dass wenns schon Lizenzsklagen gibt, die an die Plattenfirma zu entrichten sind. Aber es hat System, dass das scheinbar sehr oft an die Konsumenten direkt herangetragen wird...
gehe auf http://tvthek.orf.at/ und unter Sendungen rechts auf Konkret. Dort ists der erste Beitrag
Aber was ich als Käufer (und dann Wiederverkäufer) einer legal erworbenen CD mit Lizenzen zu tun habe verstehe ich trotzdem nicht wirklich...
- Eiserner Knut
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gerne, knut...
ich verstehs eh auch nicht wirklich. es ist haarsträubend, was alles abgeht...
man stelle sich vor, der prozess findet in einem anderen land statt oder der richter ist ein idiot. man könnte theoretisch verlieren und hätte jahrelang keine kohle... ohne, dass man was dafür kann, vor allem nicht moralisch...
es nervt ja schon, dass ein anwalt dafür 2000 euro kassiert... das ist alles unverhältnissmäßig
ich verstehs eh auch nicht wirklich. es ist haarsträubend, was alles abgeht...
man stelle sich vor, der prozess findet in einem anderen land statt oder der richter ist ein idiot. man könnte theoretisch verlieren und hätte jahrelang keine kohle... ohne, dass man was dafür kann, vor allem nicht moralisch...
es nervt ja schon, dass ein anwalt dafür 2000 euro kassiert... das ist alles unverhältnissmäßig
- reanimapeda
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- Dragonslayer
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Ja das ist natürlich Blödsinn, was der Herr von The Sweet da abziehen will.
Lizenzen für ein Musikwerk für eine CD hat derjenige zu erwerben, der es vervielfältigen will. D.h. wenn ich 1000 Stück CDs pressen will mit Songs von Band XY, dann geh ich zu den Verwertungsgesellschaften für mechanische Rechte und Leistungsschutzrechte, zahle dort mein Lizenzierungsentgelt für diesen Produktionsumfang, und daraus bekommen dann die Urheber bzw. Interpreten ihre Tantiemen. Und damit sind diese Tonträger dann lizenziert, egal wie oft und von wem die weiterverkauft werden.
Es gibt ja auch sowas wie den Erschöpfungsgrundsatz, § 16 Abs 3 UrhG:
http://www.internet4jurists.at/gesetze/ ... a.htm#§_16.
http://www.dbj.co.at/publ205.pdf
-> D.h. wenn ein Werkstück (eine einzelne CD) einmal "in Verkehr gebracht" wurde, dann kann der Inhaber des Urheberrechts einem Dritten, der diese CD von demjenigen erworben hat, der sie ursprünglich (korrekt lizenziert) in Verkehr gebracht hat, nicht mehr verbieten, diese CD weiterzuverkaufen.
Und in dem vorliegenden Fall scheint ja die österr. Produktionsfirma korrekt die Lizenzen von dem ehemaligen Sänger erworben zu haben (wobei das natürlichfraglich ist - könnte ja sein, dass dieser die Urheberrechte gar nicht (mehr) hatte und daher auch keine Werknutzungsbewilligungen/Lizenzen erteilen hätte können; das kann man aber anhand des ORF-Berichts natürlich nicht wissen), von daher wäre dann das Urheberrecht mit dem In-Verkehr-Bringen dieser betreffenden Pressung erschöpft.
Also meines Erachtens sollte hier der Endkonsument nichts zu befürchten haben, wenn er wirklich nur die damals gekaufte CD "second hand"-mäßig weiterverkauft. Wenn er natürlich selber Kopien anfertigt und diese verkauft, wär's natürlich was anderes, aber das sollte eh klar sein.
Lizenzen für ein Musikwerk für eine CD hat derjenige zu erwerben, der es vervielfältigen will. D.h. wenn ich 1000 Stück CDs pressen will mit Songs von Band XY, dann geh ich zu den Verwertungsgesellschaften für mechanische Rechte und Leistungsschutzrechte, zahle dort mein Lizenzierungsentgelt für diesen Produktionsumfang, und daraus bekommen dann die Urheber bzw. Interpreten ihre Tantiemen. Und damit sind diese Tonträger dann lizenziert, egal wie oft und von wem die weiterverkauft werden.
Es gibt ja auch sowas wie den Erschöpfungsgrundsatz, § 16 Abs 3 UrhG:
http://www.internet4jurists.at/gesetze/ ... a.htm#§_16.
http://www.dbj.co.at/publ205.pdf
-> D.h. wenn ein Werkstück (eine einzelne CD) einmal "in Verkehr gebracht" wurde, dann kann der Inhaber des Urheberrechts einem Dritten, der diese CD von demjenigen erworben hat, der sie ursprünglich (korrekt lizenziert) in Verkehr gebracht hat, nicht mehr verbieten, diese CD weiterzuverkaufen.
Und in dem vorliegenden Fall scheint ja die österr. Produktionsfirma korrekt die Lizenzen von dem ehemaligen Sänger erworben zu haben (wobei das natürlichfraglich ist - könnte ja sein, dass dieser die Urheberrechte gar nicht (mehr) hatte und daher auch keine Werknutzungsbewilligungen/Lizenzen erteilen hätte können; das kann man aber anhand des ORF-Berichts natürlich nicht wissen), von daher wäre dann das Urheberrecht mit dem In-Verkehr-Bringen dieser betreffenden Pressung erschöpft.
Also meines Erachtens sollte hier der Endkonsument nichts zu befürchten haben, wenn er wirklich nur die damals gekaufte CD "second hand"-mäßig weiterverkauft. Wenn er natürlich selber Kopien anfertigt und diese verkauft, wär's natürlich was anderes, aber das sollte eh klar sein.
- reanimapeda
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Is das in der Sendung? Das funkt bei mir in der Arbeit nicht, ich kann mich nur aufs geschriebene berufenen - da ist überall von einer illegalen CD die Rede...naja, sieht man wieder wie unzuverlässig das ist.nagelfar666 hat geschrieben:Doch war sie, ich versteh das Interview des Anwalts so, dass die CD Firma zur Zeit der Produktion der CD mit den notwendigen Rechten ausgestattet war.reanimapeda hat geschrieben:nicht unerhebliches Detail: die CD an sich war keine legale/offizielle offensichtlich...nixdestotrotz völlig überzogen meiner meinung nach.
- Eiserner Knut
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Hier ein interessanter Link, der das Anschaulich macht, wie bunt es "The Sweet" sonst noch mit dem Abmahnen treiben :/
http://www.auktionshaus.info/showthread.php?t=10235
http://www.auktionshaus.info/showthread.php?t=10235