Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
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Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
Zum Teil aus dem Der ganze Konzerte Thread! heraus kopierte Konversation.
SCORPIONS - Crazy World Tour Live... Berlin Dezember 1990
[youtube][/youtube]
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SCORPIONS - Crazy World Tour Live... Berlin Dezember 1990
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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video - warum?
Kann aber noch ein bisschen dauern, denn riskieren möchte ich nix:Eiserner Knut hat geschrieben: ...weitere Videos werden folgen!

Die auf Youtube verstehen einfach keinen Spaß^^

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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video - warum?
Doch, ich finde schon, dass das was bringt. Auch die offiziellen Live Mitschnitte sind direkt bei einem Konzert gedreht worden. Wenn ich hier was poste, dann achte ich strikt darauf, dass es Themenbezogen ist. Vielleich hat ja bei dem entsprechenden Konzert auch niemand privat mitgeschnitten. Ein offizieller Mitschnitt ist somit dann besser als keiner - finde ich! Aber OK, beim Scorpions Live-Mitschnitt wurden ein paar Studio-Clips drunter gemischt. Aber egal, zu 80 pro ists (wäre es) hier Topic.Ravenpride hat geschrieben:Naja, offiziell auf VHS/DVD/ BluRay veröffentlichte Sachen posten bringt eh nix!
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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video - warum?
Das ist ein Irrtum, Rave! Die Sperre hat nun nix mit dem Video an sich zu tun, sondern mit den Musiktiteln, die es enthält. Witziger-weise sind es gerade mal 3 Titel, die den Rechtebesitzer in diesem Falle UMG auf den Plan rufen:Ravenpride hat geschrieben:Aber nicht privat, sonder im Auftrag. Zum verkaufen. Da wundert es mich nicht wenn Yt dir das Video sperrt.
weder Rock You Like A Hurricane, Wind Of Change, noch Big City Nights etc, sind davon betroffen, sondern...
Vermutl. bräuchte ich jetzt nur am Video herum schneiden, dann wäre die Welt wieder heile.Urheberrechtshinweise:
"Scorpions-Tease Me Please Me", audiovisueller inhalt Verwaltet von: 9:54
UMG
"Scorpions-Crazy World (Live)", tonaufnahme Verwaltet von: 34:00
UMG
"Scorpions-Send Me An Angel", tonaufnahme Verwaltet von: 55:51
UMG
Youtube hat eine automatische Titelerkennung, wenige Sekunden nachdem ein Video hochgeladen wurde erscheint ggF. folgende Meldung:
ein paar Stunden/Tage später folgendes:Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern
schlimmsten Falls:Das Video wurde für einige Länder gesperrt.
Hier ein paar Bleistifte:Video weltweit gesperrt
Dieses Video:
[youtube][/youtube]
ist in den USA gesperrt weil im Hintergrund (!) und relativ leise...
gelaufen ist."Pilot-MAGIC", tonaufnahme Verwaltet von: 5:05
WMG
"The Crests-Step by Step", tonaufnahme Verwaltet von: 2:36
INgrooves
Dieses Video:
[youtube][/youtube]
ist in D gesperrt... jetzt halte Dich fest^^ warum:
Bei dem Video:"Heinz Rühmann-Ein Freund, ein guter Freund", tonaufnahme Verwaltet von: 0:01
The Orchard Music
Roba Music Verlag GmbH
SME
IODA
[youtube][/youtube]
konnte ich die Sperrung für D gerade noch abwälzen. Im Hintergrund wurde von einer Standbar aus Hubert von Goiserns...
[youtube][/youtube]


Bei dem Video (erst gestern hochgeladen und Mr. Rave wirds bekannt vorkommen) :D
[youtube][/youtube]
habe ich die Meldung: "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern" eliminieren können, indem ist das Feature das mir von Youtube angeboten wurde:
verwendet habe. Es betrifft lediglich die Abspannmusik, und kein Schwein wirds merkenWenn du vermeiden möchtest, dass dieser Anspruch gegen dein Video geltend gemacht wird, kannst du möglicherweise den betreffenden Musiktitel entfernen.


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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
Vielleicht darf ich etwas Licht in diese Sache bringen, zumal das ja quasi mein Job ist (also nicht das Videos-Sperren, sondern die Materie drumherum :P ).
Grundsätzlich muss man hier verschiedene Faktoren beachten bzw. Rechte, die berührt sein können:
1) Synchronisations- und Masterrechte: Das sind jene Rechte aus der Urheberschaft an einem Werk (Werk = die geistige Schöpfung) bzw. einer Tonaufnahme (Tonaufnahme = die faktisch "hörbare" Aufnahme dieser geistigen Schöpfung, also zB das Lied auf CD oder MP3), auf Grund derer ein Rechteinhaber das Recht hat, zuzustimmen, dass ein bestimmter Song zu einem bestimmten Bildinhalt überhaupt verwendet werden darf.
Das gilt grundsätzlich bei jeder Art von audiovisueller Produktion, ist aber insbesondere natürlich bei Werbung wichtig: Als Firma kann ich nicht einfach ein beliebiges Musikwerk nehmen und mein Produkt damit bewerben, ohne dass ich das mit dem Rechteinhaber abgeklärt habe.
Zusammengefasst spricht man auch von "Herstellerrecht". Diese Rechte sind entweder direkt mit dem Urhaber (selten) oder mit dem zuständigen Musikverlag (Synchronisationsrechte) und Plattenlabel (Masterrechte) zu klären.
Mehr dazu hier nachzulesen: http://www.medienimpulse.at/articles/view/449
2) Das Recht der öffentlichen Zurverfügungstellung (§18a UrhG): Wenn man geschützte Werke im Internet "öffentlich zur Verfügung stellt" braucht man die Erlaubnis der Rechteinhaber. Also entweder direkt vom Urheber der Werke, oder eben (im Falle von Musik) von Verwertungsgesellschaften wie AKM/GEMA/SACEM/PRS usw...
Bei YouTube ist es zB so, dass die AKM eine Rahmenvereinbarung mit YouTube hat (und auch die meisten anderen Verwertungsgesellschaften), sodass ein separater Lizenzerwerb bei Upload auf YouTube durch den individuellen Endnutzer nicht nötig ist.
Davon unberührt bleibt aber die Pflicht, im Falle von nachträglicher Hinterlegung von Videos mit Musik die Synchronisations- uns Masterrechte (wie unter 1 beschrieben) zu klären. Deswegen kann es trotz der Deals von YT mit Rechteinhabern (Verwertungsgesellschaften, aber auch Verlagen und Labels direkt) zu solchen Benachrichtigungen kommen, da idR sowohl das Mitfilmen bei Konzerten nicht erlaubt ist, und weiters auch idR nicht die Zustimmung einerseits der ausübenden Künstler (=Band) als auch der Rechteinhaber am gespielten Werk (Urheber, Verlage) vorliegt, diese Aufnahmen anzufertigen und zu veröffentlichen. Daher die "bösen" Notifications.
3) Faktisch läuft das dann daher so ab - da YT mit den Rechteinhabern Verträge hat, prüft das Content-ID-System von YT jedes hochgeladene Video auf Inhalte von solchen Vertragspartnern. Die Vertragspartner bekommen dann eine Benachrichtigung, dass Werk X in Video Y festgestellt wurde, und können dann entscheiden, wie weiter mit dem Video verfahren wird: Man kann das Video zB Sperren lassen, oder unverändert aktiv lassen, oder auch Werbung drüber schalten (und so potenziell Einnahmen erzielen).
Grundsätzlich muss man hier verschiedene Faktoren beachten bzw. Rechte, die berührt sein können:
1) Synchronisations- und Masterrechte: Das sind jene Rechte aus der Urheberschaft an einem Werk (Werk = die geistige Schöpfung) bzw. einer Tonaufnahme (Tonaufnahme = die faktisch "hörbare" Aufnahme dieser geistigen Schöpfung, also zB das Lied auf CD oder MP3), auf Grund derer ein Rechteinhaber das Recht hat, zuzustimmen, dass ein bestimmter Song zu einem bestimmten Bildinhalt überhaupt verwendet werden darf.
Das gilt grundsätzlich bei jeder Art von audiovisueller Produktion, ist aber insbesondere natürlich bei Werbung wichtig: Als Firma kann ich nicht einfach ein beliebiges Musikwerk nehmen und mein Produkt damit bewerben, ohne dass ich das mit dem Rechteinhaber abgeklärt habe.
Zusammengefasst spricht man auch von "Herstellerrecht". Diese Rechte sind entweder direkt mit dem Urhaber (selten) oder mit dem zuständigen Musikverlag (Synchronisationsrechte) und Plattenlabel (Masterrechte) zu klären.
Mehr dazu hier nachzulesen: http://www.medienimpulse.at/articles/view/449
2) Das Recht der öffentlichen Zurverfügungstellung (§18a UrhG): Wenn man geschützte Werke im Internet "öffentlich zur Verfügung stellt" braucht man die Erlaubnis der Rechteinhaber. Also entweder direkt vom Urheber der Werke, oder eben (im Falle von Musik) von Verwertungsgesellschaften wie AKM/GEMA/SACEM/PRS usw...
Bei YouTube ist es zB so, dass die AKM eine Rahmenvereinbarung mit YouTube hat (und auch die meisten anderen Verwertungsgesellschaften), sodass ein separater Lizenzerwerb bei Upload auf YouTube durch den individuellen Endnutzer nicht nötig ist.
Davon unberührt bleibt aber die Pflicht, im Falle von nachträglicher Hinterlegung von Videos mit Musik die Synchronisations- uns Masterrechte (wie unter 1 beschrieben) zu klären. Deswegen kann es trotz der Deals von YT mit Rechteinhabern (Verwertungsgesellschaften, aber auch Verlagen und Labels direkt) zu solchen Benachrichtigungen kommen, da idR sowohl das Mitfilmen bei Konzerten nicht erlaubt ist, und weiters auch idR nicht die Zustimmung einerseits der ausübenden Künstler (=Band) als auch der Rechteinhaber am gespielten Werk (Urheber, Verlage) vorliegt, diese Aufnahmen anzufertigen und zu veröffentlichen. Daher die "bösen" Notifications.
3) Faktisch läuft das dann daher so ab - da YT mit den Rechteinhabern Verträge hat, prüft das Content-ID-System von YT jedes hochgeladene Video auf Inhalte von solchen Vertragspartnern. Die Vertragspartner bekommen dann eine Benachrichtigung, dass Werk X in Video Y festgestellt wurde, und können dann entscheiden, wie weiter mit dem Video verfahren wird: Man kann das Video zB Sperren lassen, oder unverändert aktiv lassen, oder auch Werbung drüber schalten (und so potenziell Einnahmen erzielen).
- Ravenpride
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Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
Dragonslayer hat geschrieben:
Bei YouTube ist es zB so, dass die AKM eine Rahmenvereinbarung mit YouTube hat (und auch die meisten anderen Verwertungsgesellschaften), sodass ein separater Lizenzerwerb bei Upload auf YouTube durch den individuellen Endnutzer nicht nötig ist.
Davon unberührt bleibt aber die Pflicht, im Falle von nachträglicher Hinterlegung von Videos mit Musik die Synchronisations- uns Masterrechte (wie unter 1 beschrieben) zu klären. Deswegen kann es trotz der Deals von YT mit Rechteinhabern (Verwertungsgesellschaften, aber auch Verlagen und Labels direkt) zu solchen Benachrichtigungen kommen, da idR sowohl das Mitfilmen bei Konzerten nicht erlaubt ist, und weiters auch idR nicht die Zustimmung einerseits der ausübenden Künstler (=Band) als auch der Rechteinhaber am gespielten Werk (Urheber, Verlage) vorliegt, diese Aufnahmen anzufertigen und zu veröffentlichen. Daher die "bösen" Notifications.
Und wenn es sich wie in dem Fall um eine normale Kauf VHS von 1991 handelt?

The sun will never reach the sky
When the eternal winter comes
There will be neither men nor gods
As the world lies under snow and ice
Eternal Winter NECROPHOBIC
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- Dragonslayer
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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
Naja, auf dem Video ist ja trotzdem das geschützte Werk enthalten - und die Veröffentlichungsrechte liegen trotzdem beim Verlag bzw. beim Produzenten der VHS.
Mit dem Kauf der VHS erwirbst du ja auch nur das Recht, diese privat zu nutzen/anzusehen - man darf ja deswegen nicht die Inhalte irgendwo öffentlich weiterverbreiten. Und wie gesagt - da kann der Rechteinhaber an der VHS (idR wohl das Label) dann auch bei YT entscheiden, ob das Video online bleibt oder nicht. Auch die Rechteinhaber an den verkörperten Musikwerken werden dann entsprechend "notified".
Synch-Rights musst du in dem Fall jedoch nicht abklären, weil du ja nicht nachträglich irgendwelche Musik zu irgendwelchen (anderen) Bildinhalten hinterlegst.
Mit dem Kauf der VHS erwirbst du ja auch nur das Recht, diese privat zu nutzen/anzusehen - man darf ja deswegen nicht die Inhalte irgendwo öffentlich weiterverbreiten. Und wie gesagt - da kann der Rechteinhaber an der VHS (idR wohl das Label) dann auch bei YT entscheiden, ob das Video online bleibt oder nicht. Auch die Rechteinhaber an den verkörperten Musikwerken werden dann entsprechend "notified".
Synch-Rights musst du in dem Fall jedoch nicht abklären, weil du ja nicht nachträglich irgendwelche Musik zu irgendwelchen (anderen) Bildinhalten hinterlegst.
- Eiserner Knut
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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
Das war mir beinahe alles schon klar, Dragonslayer!
...und ich kann auch lesen, und zwar wird am Anfang eines jeden Videos folgendes eingeblendet:

@Rave: Der Rechteinhaber könnte sich auch vorbehalten irgendwann das Video erneut zu vermarkten. Also eine DVD o.Ä. herauszubringen.
Natürlich habe ich mir Gedanken noch vor dem Upload gemacht, und mir sozusagen eine Knuts law zusammen gebastelt.
Bzgl. des visuellen Inhalts...
...so ist die Videoqualität, erstens durch den VHS-Standard zweitens durch die mp2 Komprimierung in der von mir gewählten ELP-Qualität, und drittens durch die weitere Youtube Komprimierung, mehr als mau. Das sollte dem Betrachter eher Gusto machen sich, sofern verfügbar, das Kauf-Video zuzulegen. Zudem könnte Youtube Qualitätsbeschränkungen einbauen, und somit einer möglichen Vervielfältigung Einhalt gebieten.
Bzgl. des Audio-Inhalts...
...so ist meiner Meinung nach die Qualität auf Youtube ebenfalls nicht sagen wir mal berauschend, und ich kann mir kaum vorstellen, dass sich irgendjemand die Mühe macht die Inhalte aus den Videos herauszukopieren. Aber es gäbe auch hier eine Möglichkeit dies zu unterbinden. Und zwar könnte Youtube die entsprechenden Urheberrechtsgeschützen Titel zu stören (z.B. kreative Pausen einzubauen) oder dem User zu veranlassen dies zu tun.
Im Prinzip hat Rave mit der Aussage:
Nach meiner Ansichts ist Abandonware, und dadurch Allgemeingut. So wie bei einem Film der zuerst ins Kino "kommt", dann als Kassette/DVD/Blueray und dann oft Zeitgleich im PayTV ausgestrahlt wird. Aber sobald er das erste Mal im Fernsehen (ob mit, oder ohne Werbeunterbrechung) gelaufen ist, ist er (sollte er) i.d.R. Allgemeingut sein. Würde ich mal so sagen!
Edit: Diesen Beitrag habe ich nach Raves, und noch vor Dragonslayers Posting geschieben
...und ich kann auch lesen, und zwar wird am Anfang eines jeden Videos folgendes eingeblendet:

@Rave: Der Rechteinhaber könnte sich auch vorbehalten irgendwann das Video erneut zu vermarkten. Also eine DVD o.Ä. herauszubringen.
Natürlich habe ich mir Gedanken noch vor dem Upload gemacht, und mir sozusagen eine Knuts law zusammen gebastelt.
Bzgl. des visuellen Inhalts...
...so ist die Videoqualität, erstens durch den VHS-Standard zweitens durch die mp2 Komprimierung in der von mir gewählten ELP-Qualität, und drittens durch die weitere Youtube Komprimierung, mehr als mau. Das sollte dem Betrachter eher Gusto machen sich, sofern verfügbar, das Kauf-Video zuzulegen. Zudem könnte Youtube Qualitätsbeschränkungen einbauen, und somit einer möglichen Vervielfältigung Einhalt gebieten.
Bzgl. des Audio-Inhalts...
...so ist meiner Meinung nach die Qualität auf Youtube ebenfalls nicht sagen wir mal berauschend, und ich kann mir kaum vorstellen, dass sich irgendjemand die Mühe macht die Inhalte aus den Videos herauszukopieren. Aber es gäbe auch hier eine Möglichkeit dies zu unterbinden. Und zwar könnte Youtube die entsprechenden Urheberrechtsgeschützen Titel zu stören (z.B. kreative Pausen einzubauen) oder dem User zu veranlassen dies zu tun.
Im Prinzip hat Rave mit der Aussage:
auch recht.Ravenpride hat geschrieben:Und wenn es sich wie in dem Fall um eine normale Kauf VHS von 1991 handelt?
Nach meiner Ansichts ist Abandonware, und dadurch Allgemeingut. So wie bei einem Film der zuerst ins Kino "kommt", dann als Kassette/DVD/Blueray und dann oft Zeitgleich im PayTV ausgestrahlt wird. Aber sobald er das erste Mal im Fernsehen (ob mit, oder ohne Werbeunterbrechung) gelaufen ist, ist er (sollte er) i.d.R. Allgemeingut sein. Würde ich mal so sagen!

Edit: Diesen Beitrag habe ich nach Raves, und noch vor Dragonslayers Posting geschieben

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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
Nachtrag: E sollte somit auch eine Zeit nach der Monetarisierung geben. Es geht ja nicht an, dass so ein alter Schinken wie..."Heinz Rühmann-Ein Freund, ein guter Freund" aus dem Jahr 1930 (!) noch immer unter der Knute steht.
[youtube][/youtube]
@Gul: Falls Du hier mit liest... kannst Du Dir dieses Video, oder das Meinige für D gesperrte regulär anschauen?
[youtube][/youtube]
@Gul: Falls Du hier mit liest... kannst Du Dir dieses Video, oder das Meinige für D gesperrte regulär anschauen?
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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
@Knut: Das ist natürlich eine schöne Meinung, die man haben kann - hat aber mit der rechtlichen Realität nichts zu tun. Und das passiert aber gerade im Online-Bereich sehr gerne und oft, dass sich jeder einfach "seine" Rechtsmeinung zusammenbastelt, wie's ihm grade passt.
"Abandonware" ist das nicht (und ist wohl hier auch der falsche Terminus), was du in diesem Post meinst ist im Prinzip die Gemeinfreiheit von Werken, also wann diese "Public Domain" werden.
Da gibt's auch gesetzliche Fristen: Bei der Urheberschaft (also dem Werk an sich) endet die gesetzlich Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des letzten Miturhebers (§60 UrhG). Also Manowar wird nie "public domain", weil Joey DeMaio unsterblich ist.
Bei den sog. "Leistungsschutzrechten" (das sind die Rechte der Interpreten & Tonträgerproduzenten, diese liegen meist gebündelt beim Plattenlabel) war es bisher so, dass die Schutzfrist 50 Jahre nach der Veröffentlichung des Tonträgers erlischt; das wurde kürzlich europarechtlich geändert und ist die Frist wurde nun ebenfalls auf 70 Jahre nach Veröffentlichung erstreckt.
Also die VHS aus 1991 dürfte demnach nach Ablauf des Jahres 2061 (also ab 1.1.2062) als "public domain" weitergenutzt werden. (Wobei ich jetzt net sicher bin, ob die neue Schutzfrist auf Releases vor Inkrafttreten der neuen Regelung anwendbar ist, oder nur pro futuro - müsst ich nachschaun).
Nachtrag: YouTube in Deutschland ist sowieso ein Sonderfall, weil gerade die GEMA eben KEINEN Deal mit YouTube hat (die befinden sich derzeit noch in einem Rechtsstreit), daher wird dort mehr gesperrt als sonstwo.
"Abandonware" ist das nicht (und ist wohl hier auch der falsche Terminus), was du in diesem Post meinst ist im Prinzip die Gemeinfreiheit von Werken, also wann diese "Public Domain" werden.
Da gibt's auch gesetzliche Fristen: Bei der Urheberschaft (also dem Werk an sich) endet die gesetzlich Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des letzten Miturhebers (§60 UrhG). Also Manowar wird nie "public domain", weil Joey DeMaio unsterblich ist.

Bei den sog. "Leistungsschutzrechten" (das sind die Rechte der Interpreten & Tonträgerproduzenten, diese liegen meist gebündelt beim Plattenlabel) war es bisher so, dass die Schutzfrist 50 Jahre nach der Veröffentlichung des Tonträgers erlischt; das wurde kürzlich europarechtlich geändert und ist die Frist wurde nun ebenfalls auf 70 Jahre nach Veröffentlichung erstreckt.
Also die VHS aus 1991 dürfte demnach nach Ablauf des Jahres 2061 (also ab 1.1.2062) als "public domain" weitergenutzt werden. (Wobei ich jetzt net sicher bin, ob die neue Schutzfrist auf Releases vor Inkrafttreten der neuen Regelung anwendbar ist, oder nur pro futuro - müsst ich nachschaun).
Nachtrag: YouTube in Deutschland ist sowieso ein Sonderfall, weil gerade die GEMA eben KEINEN Deal mit YouTube hat (die befinden sich derzeit noch in einem Rechtsstreit), daher wird dort mehr gesperrt als sonstwo.
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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
Rühmann ja, Scorpions neinEiserner Knut hat geschrieben: @Gul: Falls Du hier mit liest... kannst Du Dir dieses Video, oder das Meinige für D gesperrte regulär anschauen?
Zweizz sagt: You like Black Metal, this means that you hate music
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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
@Dragonslayer: Ja, in der Tat meinte ich "Public Domain", mir war nur nicht der passende Terminus dazu eingefallen. Übrigens das mir der "Abandonware" ist auch so ein rechtlicher Graubereich.
Bei Youtube läuft auch vieles im rechtlichen Graubereich ab. Normalerweise müsste ich für meinen Scorpions-Upload in den nächsten Tagen mit Post vom Anwalt des Rechteinhabers rechnen.
...und wieso kann Gul das Video mit Heinz Rühmann sehen, wird aber unter regulären Umständen nie mein kleines Juxvideo das ich mir mit Replica-grammophon erlaubt habe.
[youtube][/youtube]
Stimmt doch Gul, eigentlich dürfte es bei Dir nicht laufen.
Btw., bevor wieder jemand auf die Idee kommt, dieses Video wieder mit einem Daumen nach unten zu bewerten, nur weil ich mir erlaubt habe einen MP3-Player, und einen kleinen Lautsprecher in den Trichter (im Übrigen spurlos reversibel) zu verbauen. Es handelt sich hierbei um KEINEN historischen Plattenspieler, sondern um einen Nachbau vermutl. aus den 70er, oder 80er Jahre des vorhergehenden Jh.. Solche Grammophone fanden mit vorlieb in sogenannten "Drittwelt"-Staaten Vorderasiens wie Indien, Bangladesch usw. Verwendung, wo Strom Mangelware war resp. immer noch ist.
Bei Youtube läuft auch vieles im rechtlichen Graubereich ab. Normalerweise müsste ich für meinen Scorpions-Upload in den nächsten Tagen mit Post vom Anwalt des Rechteinhabers rechnen.
...und wieso kann Gul das Video mit Heinz Rühmann sehen, wird aber unter regulären Umständen nie mein kleines Juxvideo das ich mir mit Replica-grammophon erlaubt habe.

[youtube][/youtube]
Stimmt doch Gul, eigentlich dürfte es bei Dir nicht laufen.
Btw., bevor wieder jemand auf die Idee kommt, dieses Video wieder mit einem Daumen nach unten zu bewerten, nur weil ich mir erlaubt habe einen MP3-Player, und einen kleinen Lautsprecher in den Trichter (im Übrigen spurlos reversibel) zu verbauen. Es handelt sich hierbei um KEINEN historischen Plattenspieler, sondern um einen Nachbau vermutl. aus den 70er, oder 80er Jahre des vorhergehenden Jh.. Solche Grammophone fanden mit vorlieb in sogenannten "Drittwelt"-Staaten Vorderasiens wie Indien, Bangladesch usw. Verwendung, wo Strom Mangelware war resp. immer noch ist.
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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
Tut es auch nichtEiserner Knut hat geschrieben: Stimmt doch Gul, eigentlich dürfte es bei Dir nicht laufen.
Zweizz sagt: You like Black Metal, this means that you hate music
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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
Eine Möglichkeit wäre z.B.: https://proxtube.com/?lang=de (als Firefox Add-on)
Hier ein Bericht auf Chip.de
Hier ein Bericht auf Chip.de
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Re: Auf Youtube gesperrte(s) Video(s) - warum?
Übrigens, ganz allgemein ein sehr guter & interessanter Blog zum Thema "Recht im Netz": http://www.internet-law.de
Da gibt's immer mal wieder interessante Berichte zu lesen.
Da gibt's immer mal wieder interessante Berichte zu lesen.